Hilfe in besonderen Lebenslagen beantragen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.

Es gibt hierbei folgende Hilfearten:

  • Krankenhilfe
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Hilfe zum Aufbau oder Sicherung der Lebensgrundlage

Für die Eingliederungshilfe für Behinderte ist seit dem 01.01.2009 der Bezirk Oberbayern zuständig: Bezirk Oberbayern, Prinzregentenstr. 14, 80538 München, Tel. 089 / 2198-01

Auch bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen findet eine Einkommens- und Vermögensüberprüfung statt. Die Berechnung richtet sich jeweils nach der Hilfeart.

Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

Da Sozialhilfeleistungen nicht für die Vergangenheit und auch nicht zur Abdeckung von Schulden geleistet werden, ist es wichtig zu wissen, dass Sozialhilfeleistungen immer erst ab Bekanntwerden der Notlage beim Sozialhilfeträger bewilligt werden können.

Anträge sollten daher möglichst bald und am besten schriftlich gestellt werden. Wenn es eilt, kann vorweg natürlich auch ein telefonischer Antrag gestellt werden. Antragsformulare liegen auch in den Rathäusern Ihrer Gemeinde auf. Dort ist man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen.

Selbstverständlich können Sie sich auch vorab im Landratsamt München beraten lassen. Das Landratsamt München bietet im Sozialhilfeamt die Möglichkeit der Terminvereinbarung an. Wir bitten Sie aus diesem Grund, telefonisch einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner zu vereinbaren.

Ihren Ansprechpartner finden


Buchstaben A - M

Herr Rohde
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-2405

Fax:

089 / 6221 44-2405

Zimmer:

B 0.34

Bereich:

2.3.2.2

E-Mail:

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Buchstaben N - Z

Herr Schreiber
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-2407

Fax:

089 / 6221 44-2407

Zimmer:

A 2.41

Bereich:

2.3.2.2

E-Mail:

SchreiberT [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

SchreiberT [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2833
E-Mail: sozialhilfe [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.02.2024. aktualisiert.