Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen
Für ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen ein sogenanntes "H-Kennzeichen" beantragen. Das "H-Kennzeichen" bietet eine Reihe von Vorteilen, wie z. B. eine günstige Kfz-Steuer. Die Beantragung eines historischen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie für Ihr Fahrzeug eine Oldtimerzulassung beantragen:
Das Fahrzeug muss:
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen worden sein
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
- in einem guten Erhaltungszustand sein
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
Diese Voraussetzungen stellen die technischen Dienste (TÜV, KÜS, Dekra, GTÜ usw.) in einem speziellen Oldtimergutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.
Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen, wird das zugehörige Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer mit einem "H" gekennzeichnet.
Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, ein historisches Kennzeichen mit Angabe eines Saisonzeitraumes zuzulassen.
Das Historienkennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
Die folgenden Unterlagen gelten nur für die Änderung in ein Historienkennzeichen, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Prüfbuch und Prüfprotokoll)
- Gutachten gemäß § 23 StVZO
- ggf. Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), falls das Fahrzeug bisher ein Saisonkennzeichen hatte
- Kennzeichenschilder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 30,00 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.