Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen

Für ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen ein sogenanntes  "H-Kennzeichen" beantragen. Das "H-Kennzeichen" bietet eine Reihe von Vorteilen, wie z. B. eine günstige Kfz-Steuer. Die Beantragung eines historischen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie für Ihr Fahrzeug eine Oldtimerzulassung beantragen:

Das Fahrzeug muss:

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen worden sein
  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
  • in einem guten Erhaltungszustand sein
  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

Diese Voraussetzungen stellen die technischen Dienste (TÜV, KÜS, Dekra, GTÜ usw.) in einem speziellen Oldtimergutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.

Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen, wird das zugehörige Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer mit einem "H" gekennzeichnet.
Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, ein historisches Kennzeichen mit Angabe eines Saisonzeitraumes zuzulassen.

Das Historienkennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.

Die folgenden Unterlagen gelten nur für die Änderung in ein Historienkennzeichen, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  •  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  •  Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  •  Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Prüfbuch und Prüfprotokoll)
  •  Gutachten gemäß § 23 StVZO
  •  ggf. Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), falls das Fahrzeug bisher ein Saisonkennzeichen hatte
  •  Kennzeichenschilder
  •  gültiger Personalausweis oder Reisepass
  •  ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

ab 30,00 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.