Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben

Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass unter anderem keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren für die Allgemeinheit hervorgerufen werden können. Das Landratsamt München überwacht die ca. 150 im Landkreis München bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.08.2024. aktualisiert.