Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug  zulassen, dass Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben? Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

  • ausländische Fahrzeugpapiere (sofern vorhanden)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung/Certificate of Conformity (COC) oder Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) oder § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Eingentumsnachweis - Kaufvertrag oder Rechnung im Original (in deutscher Sprache bzw. eine beglaubigte Übersetzung)
  • Mitteilung für Umsatzsteuer – für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungstag (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung, sofern erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • Einverständniserklärung, dass der bevollmächtigten Person kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    mit einem Führerschein:

    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines
    mit Schwerbehinderung:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • EU-Richtlinien

ab 30,00 €

Die Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.01.2025. aktualisiert.