Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug auf Sie zulassen, dass Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben? Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Sie möchten ein Fahrzeug auf Sie zulassen, dass Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes erworben haben.

Für diese Zulassung ist der Nachweis der Betriebserlaubnis/Typgenehmigung erforderlich. Als Nachweis gelten hier:

  •  Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder
  •  Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) oder § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  •  ausländische Fahrzeugpapiere (sofern vorhanden)
  •  Nachweis der Betriebserlaubnis (siehe oben)
  •  Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  •  Kaufvertrag oder Rechnung im Original (in deutscher Sprache bzw. eine beglaubigte Übersetzung)
  •  Mitteilung für Umsatzsteuer – für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungstag (kann bei der Zulassungsstelle ausgefüllt werden)
  •  Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung, sofern erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird
  •  gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
  •  ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  •  SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  •  Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  •  bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug, (nicht älter als ein Jahr) Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  •  bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • EU-Richtlinien

ab 30,00 €

Die Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.