Importiertes farbrikneues Fahrzeug aus einem Drittstaat zulassen

Sie möchten ein importiertes Neufahrzeug auf sich zulassen, dass Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben?

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

  • Einzelgutachten gemäß § 13 EG-FGV/§ 21 StVZO
  • Übereinstimmungsbescheinigung/CoC (falls vorhanden)
  • ausländische Fahrzeugdokumente (falls vorhanden)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.= 7- stelliger Code)
  • Bankverbindung (IBAN-Nr.) bzw. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Kaufvertrag oder Rechnung (Original)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • ggf. Identifizierung der Fahrzeug-Identnummer am Fahrzeug

    Erledigung durch Dritte:
  • Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat – Nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich unsere Vollmacht
  • Ausweiskopie oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter/Antragsteller
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
  • bei Firmen
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist), bei GbR – Einverständniserklärung der weiteren Geschäftsinhaber
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    mit einem Führerschein:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines
    mit Schwerbehinderung (nur mit Merkzeichen: H - BI -aG -G)
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf.  Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • EU-Richtlinien

ab 30,00 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.02.2025. aktualisiert.