Jugendschutz

Der Jugendschutz sichert die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen. Das Referat 2.1. Kinder, Jugend und Familie, informiert alle interessierten Personen zu jugendschutzrelevanten Themen und Fragestellungen.

Ziel des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und sie zu stärken gegenüber Beeinträchtigungen aller Art (§ 14 Achtes Buch Sozialgesetzbuch).

Der Jugendschutz umfasst folgende Themen:

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Hierunter fällt die Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinsichtlich der Ausgestaltung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen nach § 12 Gaststättengesetz oder § 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz wie zum Beispiel zu den Themen Alkohol, Rauchen, Tanzveranstaltungen, usw. Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen. Dazu gehört auch die Bearbeitung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (Bußgeldverfahren).

Struktureller Jugendschutz

Die Jugendhilfe trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Hiertunter fällt auch die Kooperationsvereinbarung mit Vereinen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.

Präventiver erzieherischer Jugendschutz

Der präventive und erzieherische Kinder- und Jugendschutz  kann bei der Begegnung und Bewältigung von Gefahren und Problemen eine wichtige Unterstützung sein. Wir bieten Möglichkeiten, bei denen Kinder und Jugendliche u.a. ihre Kritik- und Entscheidungsfähigkeit stärken können. Die Angebote vom Kreisjugendring München-Land, der Polizei, des Staatlichen Gesundheitsamtes, Eltern- und Jugendberatungsstellen sowie weitere Beratungsstellen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Dazu zählen themenspezifische Vorträge, pädagogische Bildungsangebote, Informationen und Beratung.

Jugendarbeitsschutz

Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Das Gesetz gilt für die Beschäftigung aller Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Insbesondere bei Fernsehsendungen, Filmproduktionen, Aufführungen und Fotoaufnahmen ist hierfür ein Antrag beim zuständigen Gewebeaufsichtsamt und eine Stellungnahme des Jugendamts notwendig.

Zuständig für den präventiven erzieherischen Jugendschutz ist:

Kreisjugendring München-Land
Kommunale Jugendarbeit
Telefon: 0897 744140 -16 oder -17
E-Mail: koja [at] kjr-ml.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

Zuständig für die Jugendsuchtberatung ist:

Condrobs Jugendsuchtberatung Landkreis München
Internet: easyContact JugendSuchtBeratung Landkreis München • Condrobs e.V.
Telefon: 089 / 230 691 434
E-Mail: jugendsuchtberatung.lkmuc [at] condrobs.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

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Jugendschutz

Herr Hegedüs
Ansprechpartner

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Drehgenehmigungen

Frau Tomic-Jankovic
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B 3.07

Bereich:

2.1.1

E-Mail:

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Anschrift

Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2828
E-Mail: kreisjugendamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.05.2024. aktualisiert.