Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen

Das E-Kennzeichen ist für die Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge bestimmt. Das E-Kennzeichen können Sie bei der Zulassungsstelle beantragen. Die Beantragung eines E-Kennzeichens oder einer E-Plakette ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Was ist ein "E-Kennzeichen"?

Das E-Kennzeichen ist für die Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge bestimmt.

Wie sieht das "E-Kennzeichen" aus?

Das zugeteilte Kennzeichen wird um den Kennbuchstaben "E" im Anschluss an die Erkennungsnummer ergänzt.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Zuteilung?

  • formloser schriftlicher Antrag
  • nur für die Fahrzeugklassen:
    L3e, L4e, L5e und L7e, sowie für M1, N1 und N2 (bis zu 4.250 kg Gesamtmasse)
  • bei reinen Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugen mit Brennstoffzelle kann ohne Nachweis ein E-Kennzeichen zugeteilt werden. Dies betrifft die Antriebsart mit der Schlüsselnummer 0004, 0015, 0016, 0017 und 0018. Die Schlüsselnummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief und in der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein unter Feld 10.
  • bei allen anderen Elektrofahrzeugen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
    • der CO² Ausstoß ist kleiner oder gleich 50g/km oder
    • die Reichweite ist größer oder gleich 30km (bzw. 40 km gültig ab 2018)
    • ggf. muss es sich um ein Fahrzeug mit extern aufladbarem Speicher handeln

Der Nachweis der Voraussetzungen kann durch Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung (COC), einer Datenbestätigung, eines Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO sowie einer Herstellerbestätigung oder Bestätigung eines amtl. anerkannten Sachverständigen erfolgen.

Welche besonderen Kennzeichen sind bei einem E-Kennzeichen möglich?

Das E-Kennzeichen kann auch als Wechselkennzeichen, grünes Kennzeichen oder Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Welche Kosten entstehen bei der Zuteilung eines E-Kennzeichens?

Für die Neuzuteilung eines E-Kennzeichens wird eine Gebühr ab 27,00 € fällig.
Sollte das bereits zugeteilte E-Kennzeichen mit der gleichen Erkennungsnummer erneut zugeteilt bzw. umgeschrieben werden und die Übernahme des E-Kennzeichens ist zulässig, wird eine Gebühr ab 19,60 € fällig.

Zuteilung einer E-Plakette für ausländische Kennzeichen:

Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und denen kein ausländisches E-Kennzeichen zugeteilt wurde, können bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland eine E-Plakette beantragen. (Gilt nicht für Fahrzeuge, die bereits in Deutschland registriert sind.)

Es gelten die gleichen Antragsvoraussetzungen, wie bei der Zuteilung eines E-Kennzeichens. Als Nachweis, dass es sich um ein privilegiertes elektrisch betriebenes Fahrzeug handelt, gilt die Vorlage der ausländischen Zulassungsbescheinigung Teil I, die Übereinstimmungsbescheinigung (COC), sowie eine Herstellerbestätigung oder Bestätigung eines amtl. anerkannten Sachverständigen.

Für die Zuteilung einer E-Plakette wird eine Gebühr in Höhe von 11,30 € fällig.

Die folgenden Unterlagen gelten nur für die Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein E-Kennzeichen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung
  • ggf. Nachweis durch Vorlage CoC-Papier, Datenbestätigung oder eine Bestätigung von einem amtl. anerkannten Sachverständigen (aaS)

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

ab 30,00 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.