Kiesgrube errichten
Wenn Sie Kies abbauen und die Grube mit Bodenaushub und Bauschutt verfüllen möchten, benötigen Sie außer bei sehr kleinen trockenen Abgrabungen vom Fachbereich 4.4.2 – Wasserrecht und Wasserwirtschaft des Landratsamts München eine Genehmigung bzw. Erlaubnis.
Es wird zwischen Trockenabbau und Nassabbau unterschieden. Beim Nassabbau wird Grundwasser freigelegt. Für einen Trockenabbau benötigen Sie über den Freigrenzen (Fläche bis zu 500 qm und Tiefe bis zu 2 m) und für einen Nassabbau immer eine Genehmigung bzw. Erlaubnis.
Innerhalb der sog. Vorbehalts- (VB) und Vorranggebiete (VR) für Kies und Sand, die im Regionalplan des Regionalen Planungsverbands München festgelegt sind, hat bereits eine gewisse Abwägung zugunsten von Kiesgruben stattgefunden. Trotzdem sind sie außerhalb dieser Gebiete nicht allein deshalb unzulässig.
Vor Ihrem Antrag und dem eigentlichen Genehmigungsverfahren sollten Sie
- bei der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt (denkmalschutzrecht@lra-m.bayern.de Tel. 089 / 6221-2942 oder -2358) klären, ob eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und erteilt werden könnte. Das Ergebnis sollten Sie zusammen mit Ihrem Antrag einreichen;
- bei einer Kiesgrube mit einer Fläche relativ nahe an 10 ha oder größer von der höheren Landesplanungsbehörde an der Regierung von Oberbayern (raumordnung.region10.14@reg-ob.bayern.de) die Raumbedeutsamkeit und ggf. die Raumverträglichkeit der Kiesgrube klären lassen. Das Ergebnis sollten Sie ebenfalls zusammen mit Ihrem Antrag einreichen;
- mit dem Fachbereich 4.4.2 (siehe Rubrik "Ansprechpartner" unten) abstimmen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Sie ist zwingend durchzuführen, wenn bei einem Trockenabbau die Abbaufläche größer als 10 ha ist, oder bei einem Nassabbau jährlich 10 Mio. cbm oder mehr Grundwasser zutage geleitet werden.
Beim Trockenabbau ist der Antrag auf Abgrabungsgenehmigung auf dem amtlichen Vordruck zu stellen (kann unter "Formulare und Merkblätter" aufgerufen und ausgefüllt werden). Ebenso können Sie die farbigen Planmappen verwenden, die im Schreibwarenhandel erhältlich sind; der Vordruck ist hier schon dabei. Beim Nassabbau beantragen Sie die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis mit einem formlosen Schreiben.
Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen (Pläne etc.) sind in neunfacher Ausfertigung - bitte alles von Ihnen und dem jeweiligen Entwurfsverfasser unterschrieben - bei der unteren Abgrabungs- bzw. Wasserrechtsbehörde (Fachbereich 4.4.2) einzureichen. Mit den Mehrfertigungen kann der Fachbereich 4.4.2 anschließend alle weiteren Träger öffentlicher Belange (u. a. die für den Standort zuständige Gemeinde, das Wasserwirtschaftsamt München und die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt München) gleichzeitig beteiligen, wodurch das Genehmigungsverfahren beschleunigt wird. Um den Antrag für eine trockene Kiesgrube digital zu stellen, verwenden Sie den Link "Bauantrag" rechts oben im Abschnitt "Online beantragen".
Die erforderlichen Unterlagen zum Antrag auf Genehmigung bzw. Erlaubnis des Kiesabbaus ohne Aufschluss von Grundwasser (Trockenabbau) oder im Grundwasser (Nassabbau) und der anschließenden Verfüllung werden in Merkblättern des Wasserwirtschaftsamts München beschrieben; unter "Externe Links" finden Sie einen Zugang zum Internetauftritt dieser Fachbehörde mit Links zu den Merkblättern. Bei Fragen zu den Merkblättern wenden Sie sich bitte vor Antragstellung an das Wasserwirtschaftsamt (Tel. 089 / 21233-03, poststelle@wwa-m.bayern.de) oder den Fachbereich 4.4.2.
Unter anderem sind Gutachten zu den Lärm- und Staubimmissionen vorzulegen. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Beurteilung von Lärm und Staub bei Kiesgruben" unten.
Trockenabbau: Art. 1, 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Bayerischen Abgrabungsgesetzes (BayAbgrG)
Nassabbau: § 9 Abs. 1 Nr. 5 und 4, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Art. 15 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)
Für eine ab Oktober 2021 genehmigte Verfüllung (trocken oder nass) enthält außerdem der Leitfaden zu den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, der sogenannte Verfüll-Leitfaden, in der Fassung vom 15.07.2021 Vorgaben und Anhaltspunkte für Bestimmungen, die im Bescheid des Landratsamts konkretisiert werden. Der Verfüll-Leitfaden wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eingeführt. Unter "Externe Links" finden Sie einen Link des Ministeriums zum Verfüll-Leitfaden.
Die Gebühr bemisst sich im Kiesabbau nach der Menge des verwertbaren Abbauguts. Sie beträgt:
- bis zu 50.000 cbm Abbaugut: 100 Euro zuzüglich 25 Euro je angefangene 1.000 cbm
- über 50.000 bis zu 500.000 cbm Abbaugut: 1.350 Euro zuzüglich 55 Euro je 50.000 cbm übersteigende angefangene 10.000 cbm
- über 500.000 cbm Abbaugut: 3.825 Euro zuzüglich 110 Euro je 500.000 cbm übersteigende angefangene 50.000 cbm
Wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, erhöht sich die Gebühr um 40 %.
Für die Erlaubnis zur Verfüllung einer nassen Grube wird eine zusätzliche Gebühr zwischen 100 und 15.000 Euro erhoben.
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor der Antragstellung mit der Standort-Gemeinde und dem Fachbereich 4.4.2 Kontakt aufzunehmen! Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin.
- Merkblätter des Wasserwirtschaftsamts München
zum Abbau von Kies, Sand, Ton
- Verfüll-Leitfaden in der Fassung vom 15.07.2021 (PDF)
mit zwei Ministeriumsschreiben und Anlagen
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Staatsforsten
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2215 |
E-Mail: | wasserrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 08.01.2025. aktualisiert.