Kurzzeitkennzeichen beantragen
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden können. Die Gültigkeitsdauer der Kurzzeitkennzeichen ist auf längstens fünf Tage begrenzt, eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen und können nur für die unten genannten Fahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden. Das Fahrzeug muss der Zulassungsstelle bekannt sein und wird nur für ein Fahrzeug zugeteilt. Eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist nicht möglich.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur dann zugeteilt werden, wenn
- das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist
- das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist (Nachweis durch Vorlage der Betriebserlaubnis, Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
Teil II/Fahrzeugbrief, ausländische Fahrzeugdokumente oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC) - eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung nachgewiesen wird und
- eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht
Sollten Sie für Ihr Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis oder keine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorlegen können und möchten trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, so ist dies mit einer Einschränkung der Fahrten möglich.
Entspricht das Fahrzeug keinem genehmigten Typ oder ist keine Einzelgenehmigung erteilt, sind nach den neuen Regelungen folgende Fahrten möglich:
- Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk (Landkreis München) oder angrenzenden Bezirk und zurück.
Wir weisen darauf hin, dass nach Erstellung der Betriebserlaubnis durch die Untersuchungsstelle ein weiteres Vorsprechen bei der Zulassungsstelle erforderlich ist.
Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
- Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk des Landkreises Münchens und zurück.
- Werden geringe oder erhebliche Mängel durch die Untersuchungsstelle bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Gilt nicht bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen.
Die Gültigkeitsdauer der Kurzzeitkennzeichen ist auf längstens 5 Tage (ab Antragstellung) begrenzt, eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.
Die Zuständigkeit ist gegeben, wenn der Antragsteller seinen Wohn- oder Betriebssitz im Landkreis München begründet oder der Standort des Fahrzeugs sich im Landkreis München befindet.
Der Antragsteller hat keinen deutschen Wohnsitz, kann aber seine vollständige Adresse (Straße, Wohnort) mittels Originalausweisdokument nachweisen.
Sie können Kurzzeitkennzeichen für folgende Fahrten beantragen:
- Probefahrt: Die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges.
- Überführungsfahrt: Die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort, auch zur Durchführung von Um- oder Aufbauten.
- Personalausweis oder Reisepass mit Wohnortnachweis (Meldebescheinigung)
- Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung z.B. durch Vorlage
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder
- Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein oder
- ausländischen Fahrzeugdokumenten oder
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen oder
- Übereinstimmungsbescheinigung/COC
- Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig - ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
Sollten Sie keinen Wohnsitz im Landkreis München haben und möchten ein Kurzzeitkennzeichen aufgrund des Standorts des Fahrzeugs (Fahrzeug steht im Landkreis München) beantragen, so können Sie uns dies durch Vorlage einer Rechnung oder eines Kaufvertrags belegen.
Zusätzliche Unterlagen werden benötigt:
- Bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - Bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr) und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - Bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
ab 10,20 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 21.10.2024. aktualisiert.