LandkreisPass

Sie können mit dem LandkreisPass die IsarCard S erwerben. Die IsarCard S ist eine Fahrkarte für den ganzen Kalendermonat und gilt werktags von 9 Uhr bis 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Sie können damit im Gesamtnetz des MVV fahren.

Was ist der LandkreisPass?

Mit dem LandkreisPass München besteht die Möglichkeit die IsarCard S – Landkreis München zur Benutzung der Verkehrsmittel des MVV zu einem vergünstigten Preis zu erwerben.

Bei der IsarCard S kann wie bei den Isarcard Zeitkarten aus den verschiedenen Tarifzonen zu den entsprechenden Verkaufspreisen ausgewählt werden und die personenbezogene Monatskarte berechtigt Sie zu beliebigen Fahrten innerhalb der ausgewählten Tarifzonen. Die Tarifzonen können Sie unter „Formulare und Merkblätter“ einsehen. Die Verkaufspreise stehen unter "Externe Links" zur Verfügung.

Wochenkarten, Einzelfahrkarten oder Tagestickets sind nicht erhältlich. Die IsarCard S ist nicht übertragbar, es erfolgt keine Rücknahme, Erstattung oder Umtausch.
Die Monatskarte gilt für den Zeitraum eines Kalendermonats und darüber hinaus bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.

Die IsarCard S - Landkreis München ist werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr leider nicht nutzbar. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen entfällt diese Sperrzeit.

Kinder unter 6 Jahren fahren immer zum Nulltarif mit, Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitfahren. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in beliebiger Anzahl, ansonsten maximal drei Kinder.

Die IsarCard S - Landkreis München gilt nur in Verbindung mit dem LandkreisPass. Kann der LandkreisPass nicht vorgezeigt werden, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 Euro nach dem MVV-Gemeinschaftstarif zu entrichten.

Der Landkreis München hat den LandkreisPass als freiwillige Leistung zum 01.04.2014 eingeführt.

Wer kann den LandkreisPass beantragen?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben und

- Bürgergeld nach dem SGB II,
- oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei           Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- oder Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
- oder einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.

Alle im Umlauf befindlichen LandkreisPässe für den sogenannten erweiterten Personenkreis (20%-Fälle, Ehrenamtliche und Juleica) sind ab dem 01.06.2024 nicht mehr gültig.

Wie beantragen Sie den LandkreisPass?

Sie können den LandkreisPass online beantragen.

Gültigkeitsdauer des LandkreisPasses

Der LandkreisPass ist grundsätzlich sechs Monate gültig.

 

Abweichend hiervon beträgt die Gültigkeitsdauer 12 Monate, wenn der Berechtigte:

  • einen Bundesfreiwilligendienst oder
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII bezieht.

Was muss ich tun, um die IsarCard S Landkreis München zu bekommen?

Auf dem LandkreisPass ist eine fünfstellige Kontrollnummer angegeben, die Sie beim Kauf der Monatskarte dem Verkäufer mitteilen oder am Automaten eingeben.

Für die Beantragung und die Ausstellung des LandkreisPasses entstehen keine Kosten.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zum Erhalt des Landkreispasses beträgt derzeit ca. 2 Wochen.

Anschrift

Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - LandkreisPass
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-1700
Fax: 089 6221-2833
E-Mail: landkreispass [at] LRA-M.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.06.2024. aktualisiert.