Leistungen der Kriegsopferfürsorge beantragen

Die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Kriegsbeschädigung auszugleichen und zu mildern.

Die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Kriegsbeschädigung auszugleichen und zu mildern.

Die Leistungen werden gewährt, soweit Sie nicht in der Lage sind, Ihren Bedarf aus dem vorhandenen Einkommen und Vermögen zu decken.

Leistungsarten: Berufliche Rehabilitation, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Erholungshilfe, Heizungsbeihilfe, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Betriebskostenbeihilfe, Wohnungshilfe

Die Leistungen sind grundsätzlich abhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Entscheidung über den Antrag ist stets abzuwarten, d. h. bevor eine Verpflichtung wie beispielsweise ein Kauf oder Auftragserteilung eingegangen wird.

  • Angaben zum Einkommen, z. B. Rentenbescheide
  • Angaben zu den Ausgaben, z.B. Mietvertrag
  • Angaben zum Vermögen
  • Schwerbeschädigtenausweis
  • evtl. ärztliches Zeugnis

§§ 25 -27j des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) i.V.m. der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)

Es entstehen keine Kosten.

Eine Vorsprache im Landratsamt kann in Einzelfällen erforderlich sein.

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Sachgebiet 3.1.2.2 - Sozialplanung für Senioren und Inklusion
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Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.10.2024. aktualisiert.