Maßnahmen zur Verkehrssicherheit anregen

Für Fragen und Anregungen rund um das Thema Verkehrssicherheit steht Ihnen das Landratsamt München gerne zur Verfügung.

Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

Das Landratsamt München erfüllt als Untere Straßenverkehrsbehörde alle Aufgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis. Die Landkreisgemeinden und -städte werden auf Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen als Örtliche Straßenverkehrsbehörde tätig.

Wir stehen Ihnen für Fragen und Anregungen von verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen zur Verfügung. Wir greifen auch gerne Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit auf.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Ihren Ansprechpartner finden


Herr N.N
Örtlicher Verkehrssicherheitsbeauftragter

Frau Liendl
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2910

Fax:

089 / 6221 44-2910

Zimmer:

MCR A 01.025

Bereich:

3.3.1.3

E-Mail:

LiendlS [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

LiendlS [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.12.2023. aktualisiert.