Maßnahmen zur Verkehrssicherheit anregen
Für Fragen und Anregungen rund um das Thema Verkehrssicherheit steht Ihnen das Landratsamt München gerne zur Verfügung.
Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.
Das Landratsamt München erfüllt als Untere Straßenverkehrsbehörde alle Aufgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis. Die Landkreisgemeinden und -städte werden auf Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen als Örtliche Straßenverkehrsbehörde tätig.
Wir stehen Ihnen für Fragen und Anregungen von verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen zur Verfügung. Wir greifen auch gerne Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit auf.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Ihren Ansprechpartner finden
Herr N.N
Örtlicher Verkehrssicherheitsbeauftragter
Frau Liendl
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2910
Fax:
089 / 6221 44-2910
Zimmer:
MCR A 01.025
Bereich:
3.3.1.3
E-Mail:
LiendlS [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"
LiendlS [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2503 |
E-Mail: | verkehrsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.12.2023. aktualisiert.