Nachrüstung von Partikelfilter / Katalysator mitteilen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Rußfilter oder Katalysator nachgerüstet haben, müssen Sie dies bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Das Hauptzollamt wird von der Zulassungsstelle informiert.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Bei der Nachrüstung handelt es sich um eine nachträgliche technische Änderung.
Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund einer technischen Nachrüstung z. B. mit einem Rußfilter oder Katalysator ausgerüstet worden sein, ist zunächst bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine kostenpflichtige technische Änderung zu beantragen.
Die Daten für eine Kat- oder Rußpartikelfilter-Nachrüstung werden an das Finanzamt übermittelt.
Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein) sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- Einbaubescheinigung bei Rußfilter/Steueränderungsantrag bei Kat
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Nachrüstsatzes
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (BImSchV35EV)
ab 10,20 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.