Nachrüstung von Partikelfilter / Katalysator mitteilen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Rußfilter oder Katalysator nachgerüstet haben, müssen Sie dies bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Das Hauptzollamt wird von der Zulassungsstelle informiert.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Bei der Nachrüstung handelt es sich um eine nachträgliche technische Änderung.

Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund einer technischen Nachrüstung z. B. mit  einem Rußfilter oder Katalysator ausgerüstet worden sein, ist zunächst bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine kostenpflichtige technische Änderung zu beantragen. 

Die Daten für eine Kat- oder Rußpartikelfilter-Nachrüstung werden an das Finanzamt übermittelt.

Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein) sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Einbaubescheinigung bei Rußfilter/Steueränderungsantrag bei Kat
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Nachrüstsatzes
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (BImSchV35EV)

ab 10,20 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.