Namensänderungen beantragen
Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt München ist nur für Bürger des Landkreises München zuständig. Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf den Seiten der Landeshauptstadt München.
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Umzug
Ab 15.06.2023 ist das Sachgebiet 4.6.2.5 - Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht, Standesamtsaufsicht in der Frankenthaler Straße 5-9 zu finden.
Wichtiger Hinweis:
Das Landratsamt München (Staatsangehörigkeitsbehörde) ist nur für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben. Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Landkreis München liegt. Bei Aufenthaltsorten in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Der Vor- oder Familienname kann auf Antrag geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt und eine sonst keine andere Möglichkeit der Änderung besteht, z. B. Namenserklärung oder Namenserteilung beim Standesamt.
Den Antrag auf Änderung des Vor- und Familiennamens können Sie beim Landratsamt München stellen, wenn Sie im Landkreis München wohnen und deutscher Staatsangehöriger sind. Gleichgestellt sind beispielsweise hier wohnende Asylberechtigte.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Namensänderung einzureichen:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- Personenstandsurkunden aus neuerer Zeit zum Nachweis der derzeitigen Namensführung
- Führungszeugnis (für Antragsteller ab dem 14. Lebensjahr)
- Nachweise über die Beeinträchtigungen durch die derzeitige Namensführung
- ärztliches Attest bei namensbezogenen seelischen Belastungslagen
- Nachweise bzw. Angaben zu den Einkommensverhältnissen
Zur Prüfung können je nach Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.
Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
Familiennamen ändern: bis 1.500,00 Euro
Vornamen ändern: bis 500,00 Euro
Wird ein Antrag zurückgezogen oder abgelehnt, wird 1/10 bis 3/4 dieser Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Namensänderung für den Antragsteller.
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner einen Termin.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung nicht garantiert werden. Mit längeren Wartezeiten muss deshalb gerechnet werden, gegebenenfalls ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
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Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 4.6.2.5 - Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht, Standesamtsaufsicht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
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Fax: | 089 6221-2319 |
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Hinweis
Seit 15. Juni 2023 ist das Sachgebiet 4.6.2.5 - Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht, Standesamtsaufsicht in der Frankenthaler Str. 5-9 zu finden.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 12.06.2024. aktualisiert.