Parkausweise für Handwerker und soziale Dienste beantragen
Handwerker, Personen im sozialen Dienst und Handelsvertreter können auf Antrag Parkerleichterungen erhalten.
Dies gilt für das Halten und Parken in allen Gemeinden des Landkreises München, nicht für das Gebiet der Stadt München. Für die Stadt München finden Sie weitere Infos unter Parkausweise.
Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum können erteilt werden für:
- Handwerker, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen
- im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen
- Handelsvertreter
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
- Kopie der/des Fahrzeugscheine/s
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Zwischen 12,00 Euro und 100,00 Euro pro Fahrzeug
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Ihren Ansprechpartner finden
Herr Laudenbach
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-2880
Fax:
089 / 6221 44-2880
Zimmer:
MCR A 01.028
Bereich:
3.3.1.3
E-Mail:
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Frau Zweigbaum
Ansprechpartnerin
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089 / 6221-2596
Fax:
089 / 6221 44-2596
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MCR A 01.025
Bereich:
3.3.1.3
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schwertransport [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2503 |
E-Mail: | verkehrsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.10.2024. aktualisiert.