Parkausweise für Handwerker und soziale Dienste beantragen

Handwerker, Personen im sozialen Dienst und Handelsvertreter können auf Antrag Parkerleichterungen erhalten.

Dies gilt für das Halten und Parken in allen Gemeinden des Landkreises München, nicht für das Gebiet der Stadt München. Für die Stadt München finden Sie weitere Infos unter Parkausweise.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.10.2024. aktualisiert.