Parkausweise für Handwerker und soziale Dienste beantragen

Handwerker, Personen im sozialen Dienst und Handelsvertreter können auf Antrag Parkerleichterungen erhalten.

Dies gilt für das Halten und Parken in allen Gemeinden des Landkreises München, nicht für das Gebiet der Stadt München. Für die Stadt München finden Sie weitere Infos unter Parkausweise.

Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum können erteilt werden für:

  • Handwerker, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen
  • im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen
  • Handelsvertreter
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
  • Kopie der/des Fahrzeugscheine/s

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Zwischen 12,00 Euro und 100,00 Euro pro Fahrzeug

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Ihren Ansprechpartner finden


Herr Laudenbach
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-2880

Fax:

089 / 6221 44-2880

Zimmer:

MCR A 01.028

Bereich:

3.3.1.3

E-Mail:

schwertransport [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

schwertransport [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Frau Zweigbaum
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2596

Fax:

089 / 6221 44-2596

Zimmer:

MCR A 01.025

Bereich:

3.3.1.3

E-Mail:

schwertransport [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

schwertransport [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.10.2024. aktualisiert.