Personenbeförderungsgenehmigung (z.B. Taxi- oder Mietwagenkonzession) beantragen
Wenn Sie entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördern möchten (Taxi, Mietwagen), benötigen Sie eine Genehmigung.
Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig. Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt.
Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Bei dieser unternehmerischen Tätigkeit unterscheidet man zwischen dem Verkehr mit Taxen ( § 47 Personenbeförderungsgesetz - PBefG) und dem Verkehr mit Mietwagen (§ 49 PBefG).
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es gilt die jeweilige Taxi- und Taxitarifordnung.
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind.
Personen, die ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Landkreis München gründen wollen, müssen persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein:
- die persönliche Zuverlässigkeit wird durch diverse Bescheinigungen und Bestätigungen nachgewiesen (z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
- die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch Ausfüllen des entsprechenden Formblattes nachgewiesen
- die fachliche Eignung wird durch Ablegen einer entsprechenden Unternehmerprüfung nachgewiesen
- der Betriebsitz ist mittels Mietvertrag oder Grundbucheintrag nachzuweisen und wird im Antragsverfahren zudem seitens der Genehmigungsbehörde örtlich besichtigt
Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxis oder Mietwagens gerecht werden. Sie sind bei der Zulassungsstelle in Grasbrunn/Neukeferloh mit dem Zusatz Taxi oder Mietwagen zuzulassen.
Sehen Sie bitte hierzu das Merkblatt Erforderliche Nachweise für eine Taxi- bzw. Mietwagengenehmigung.
§ 2 i.V.m. § 46 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Taxi:
- Erteilung einer Taxigenehmigung für das 1. Fahrzeug: 150,00 Euro
+ für jedes weitere Fahrzeug: 40,00 Euro - Verlängerung einer Genehmigung für das 1. Fahrzeug: 150,00 Euro
+ für jedes weitere Fahrzeug: 40,00 Euro - Fahrzeugtausch pro Fahrzeug: 25,00 Euro
- Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: 30,00 Euro
- Betriebspflichtbefreiung pro Fahrzeug:
1 bis 3 Monate: 50,00 Euro
3 bis 6 Monate: 100,00 Euro
Mietwagen:
- Erteilung einer Mietwagengenehmigung für das 1. Fahrzeug: 150,00 Euro
+ für jedes weitere Fahrzeug: 40,00 Euro - Verlängerung einer Genehmigung für das 1. Fahrzeug: 150,00 Euro
+ für jedes weitere Fahrzeug: 40,00 Euro - Fahrzeugtausch pro Fahrzeug: 25,00 Euro
- Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: 30,00 Euro
- pro Ausnahmegenehmigung BOKraft pro Fahrzeug: 100,00 Euro
Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich. Im Falle einer Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich!
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag zur Ausübung, Änderung oder Weiterbetrieb eines Gelegenheitsverkehrs
- Erforderliche Nachweise für eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxi- und Mietwagen
- Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes
- Antrag auf vorübergehende Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen
(ausschließlich für Taxen, nicht für Mietwagen!)
- Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Information zur Einsetzung eines Geschäftsführers (PDF)
(bei Beantragung einer Genehmigung zum Taxi- und/oder Mietwagenverkehr)
- Verordnung des Landratsamtes München über das Taxigewerbe (Taxiordnung) (PDF)
- Verordnung des Landratsamtes München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) (PDF)
- Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landratsamtes München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Inkrafttreten am 01.06.2022) (PDF)
- Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landratsamtes München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) (Inkrafttreten am 01.09.2023) (PDF)
- Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landratsamtes München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) (Inkrafttreten am 01.04.2024) (PDF)
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes München über Werbung an Taxen und Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) (PDF)
- Bereitstellung von Taxen am Flughafen München (PDF)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Hinweise an die Mietwagenunternehmer im Landkreis München (PDF nicht barrierefrei)
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Herr Burghardt
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Frau Thurner
Ansprechpartnerin
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089 / 6221 44-1266
Zimmer:
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Bereich:
3.3.1.3
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Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2503 |
E-Mail: | verkehrsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 14.05.2024. aktualisiert.