Personenbeförderungsgenehmigung (z.B. Taxi- oder Mietwagenkonzession) beantragen

Wenn Sie entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördern möchten (Taxi, Mietwagen), benötigen Sie eine Genehmigung.

Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig. Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt.
Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Bei dieser unternehmerischen Tätigkeit unterscheidet man zwischen dem Verkehr mit Taxen ( § 47 Personenbeförderungsgesetz - PBefG) und dem Verkehr mit Mietwagen (§ 49 PBefG).

Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es gilt die jeweilige Taxi- und Taxitarifordnung.

Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind.

Personen, die ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Landkreis München gründen wollen, müssen persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein:

  • die persönliche Zuverlässigkeit wird durch diverse Bescheinigungen und Bestätigungen nachgewiesen (z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) 
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch Ausfüllen des entsprechenden Formblattes nachgewiesen 
  • die fachliche Eignung wird durch Ablegen einer entsprechenden Unternehmerprüfung nachgewiesen
  • der Betriebsitz ist mittels Mietvertrag oder Grundbucheintrag nachzuweisen und wird im Antragsverfahren zudem seitens der Genehmigungsbehörde örtlich besichtigt

Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxis oder Mietwagens gerecht werden. Sie sind bei der Zulassungsstelle in Grasbrunn/Neukeferloh mit dem Zusatz Taxi oder Mietwagen zuzulassen.

Sehen Sie bitte hierzu das Merkblatt Erforderliche Nachweise für eine Taxi- bzw. Mietwagengenehmigung.

§ 2 i.V.m. § 46 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Taxi:

  • Erteilung einer Taxigenehmigung für das 1. Fahrzeug: 150,00 Euro
         + für jedes weitere Fahrzeug: 40,00 Euro
  • Verlängerung einer Genehmigung für das 1. Fahrzeug: 150,00 Euro
         + für jedes weitere Fahrzeug: 40,00 Euro
  • Fahrzeugtausch pro Fahrzeug: 25,00 Euro
  • Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: 30,00 Euro
  • Betriebspflichtbefreiung pro Fahrzeug:
         1 bis 3 Monate: 50,00 Euro
         3 bis 6 Monate: 100,00 Euro

Mietwagen:

  • Erteilung einer Mietwagengenehmigung für das 1. Fahrzeug: 150,00 Euro
         + für jedes weitere Fahrzeug: 40,00 Euro
  • Verlängerung einer Genehmigung für das 1. Fahrzeug: 150,00 Euro
         + für jedes weitere Fahrzeug: 40,00 Euro
  • Fahrzeugtausch pro Fahrzeug: 25,00 Euro
  • Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: 30,00 Euro
  • pro Ausnahmegenehmigung BOKraft pro Fahrzeug: 100,00 Euro

Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich. Im Falle einer Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich!

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Herr Burghardt
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Frau Thurner
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Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
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Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

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Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.12.2024. aktualisiert.