Pfandleiherlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher oder Pfandvermittler tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig.
Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).
Wenn Sie Geld als (zins- und kostenpflichtiges) Darlehen gegen Verpfändung von beweglichen Gegenständen verleihen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie benötigen ebenfalls eine Erlaubnis, wenn Sie Pfandgeschäfte in der Weise vermitteln, dass Sie Ihnen übergebene Sachen auf Ihren eigenen Namen in ein öffentliches Leihhaus oder bei einem Pfandleiher verpfänden und die erhaltenen Darlehen an die Auftraggeber weitergeben (Pfandvermittler).
Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden. Sie ist personenbezogen und damit nicht übertragbar. Sie ist jedoch nicht ortsgebunden, sondern erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Der Erlaubnisantrag und die Unterlagen können bei der Betriebssitzgemeinde oder direkt beim Landratsamt München eingereicht werden.
- formloser Antrag
- Auszug aus dem Handelsregister
(soweit das Unternehmen eingetragen ist) - Auskunft über die Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie in den letzten drei Jahren Ihren Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
(wird vom Landratsamt angefordert) - Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
- Führungszeugnis
(bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen) - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)
- § 34 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung - PfandlV)
zwischen 100,00 Euro und 1.000,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühr
ca. 2 Wochen nach Vorlage aller Unterlagen und Bezahlung der Kostenvorschussrechnung
Ein persönliches Erscheinen zur Antragstellung im Landratsamt München ist nicht notwendig.
Sollten Sie dennoch ein persönliches Gespräch führen wollen, so bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
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Frau Käser
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Fachbereich 4.3.2 - Verbraucherschutz
Frankenthaler Straße 5-9
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.09.2024. aktualisiert.