Pflegerische Tätigkeit anmelden

Wenn Sie im Landkreis München eine pflegerische Tätigkeit gegen Entgelt ausüben oder anbieten möchten, die zu den vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) gehört, müssen Sie dies unverzüglich dem Landratsamt München, Gesundheitsamt München-Land anzeigen.

Welches Gesundheitsamt ist für mich zuständig?
Für Einzelpersonen (wie freiberufliche Pflegefachkräfte):
Wenn Ihr Wohnsitz im Landkreis München liegt, ist das Landratsamt München, Gesundheitsamt München-Land zuständig.
Für Einrichtungen (wie ambulante Pflegedienste, Intensivpflegedienste oder Tagespflegeeinrichtungen):
Wenn sich Ihr Betriebssitz im Landkreis München befindet, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt München, Gesundheitsamt München-Land.
Um herauszufinden, ob Sie im Landkreis München wohnen oder Ihr Betriebssitz dort liegt, besuchen Sie die Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München.
Wichtig:  Wenn Ihre Postleitzahl im Bereich 80000 - 81999 liegt, kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt der Stadt München. Sie erreichen dieses unter der Telefonnummer 089 / 233-96300.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 12.09.2024. aktualisiert.