Rotes Händlerkennzeichen beantragen
Kraftfahrzeughersteller, -händler oder -werkstätten sowie Technische Prüfstellen können Rote Kennzeichen zur betrieblichen Verwendung beantragen. Diese sind auf ein Jahr befristet.
Senden Sie uns bitte bei allen Anliegen (Terminanfragen, Verlängerung rotes Kennzeichen, Verlängerung rotes Fahrzeugscheinheft, Neuantrag sowie sonstige Anfragen) zum roten Kennzeichen unter Angabe Ihrer Telefonnummer sowie der Nummer des roten Kennzeichens eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und innerhalb von drei Werktagen mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass bei einem Erstantrag sowie bei einer Verlängerung des roten Kennzeichens ein persönliches Vorsprechen des Geschäftsführers/Geschäftsinhabers erforderlich ist.
Rote Händlerkennzeichen können an "zuverlässige" Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler sowie an Technische Prüfstellen zugeteilt werden. Es ist neben dem Fahrzeugscheinheft auch ein Fahrtennachweisbuch zu führen.
Für Antragsteller, die nicht nach § 16 Abs. 2 und 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) berechtigt sind, kann ggf. im Zuge einer Ausnahmegenehmigung ein rotes Kennzeichen zugeteilt werden. Kosten für die Ausnahmegenehmigung hat der Antragsteller zu tragen.
Die Antragssteller unterziehen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung. Nichtberechtigte haben den Bedarf nachzuweisen.
Da Rote Kennzeichen zur betrieblichen Verwendung zugeteilt werden, ist eine Überlassung an Dritte untersagt.
Rote Händlerkennzeichen werden befristet auf 1 Jahr ausgegeben. Ohne Antrag auf Verlängerung läuft das Kennzeichen automatisch ab und die von der Zulassungsstelle ausgestellten Dokumente und Kennzeichenschilder sind zurück zu geben.
- schriftlicher formloser Antrag mit Angabe von Grund und Bedarf eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
(Bei Firmen entweder durch Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter unterzeichnet) - aktuelles Führungszeugnis (Belegart "O"; einfach § 30 Abs. 5 BZRG), das Sie bei der Wohnsitzgemeinde beantragen (Bei Firmen entweder für den Geschäftsführer oder den bevollmächtigter Fuhrparkleiter)
- aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg direkt oder gebührenpflichtig über das Landratsamt München, Kfz-Zulassungsbehörde zu beantragen
(Bei Firmen entweder für den Geschäftsführer oder den bevollmächtigten Fuhrparkleiter) - Gewerbeanmeldung bzw. und Handelsregisterauszug von eingetragenen Firmen im Registergericht beim Amtsgericht (nicht älter als ein Jahr)
- Schreiben der örtlichen Bauabteilung der Gemeinde, ob der Betrieb mit den dazugehörenden gewerblichen Stellplätzen (siehe Gewerbeanmeldung) nach der Baunutzungsverordnung bzw. Bauleitplanung genehmigt oder erlaubt ist
- sollte der Antragsteller außerdem Angestellte oder Arbeiter beschäftigen, wird eine Bestätigung von der jeweiligen Krankenkasse benötigt, dass keine Beitragsrückstände bestehen
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung für "rote Kennzeichen" (§ 23 Abs. 1 und 3 FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
ab 118,00 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.