Rotes Oldtimerkennzeichen beantragen
Für Fahrzeuge, die mindesten 30 Jahre alt sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Ein Kennzeichen kann für mehrere Oldtimerfahrzeuge benutzt werden, es sind jedoch nur bestimmte Fahrten erlaubt.
Senden Sie uns bitte bei allen Anliegen (Terminanfragen, Neuanträge, Registrierung und Löschung von weiteren Fahrzeugen sowie sonstigen Anfragen) zum roten Oldtimerkennzeichen unter Angabe Ihrer Telefonnummer sowie der Nummer des roten Oldtimerkennzeichens eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und innerhalb von drei Werktagen mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass bei Stellung eines Neuantrages die persönliche Vorsprache erforderlich ist.
Rote Kennzeichen können für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind, beantragt werden.
Das Fahrzeug darf nicht mehr der allgemeinen Nutzung unterliegen. Es muss in gut erhaltenem, gepflegtem Zustand sein (Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts).
Fahrzeuge, für die ein rotes Oldtimerkennzeichen zugeteilt wird, müssen außer Betrieb gesetzt sein.
Da Fahrzeuge auch ohne gültige Betriebserlaubnis in Betrieb genommen werden können und die Verwendung dieses Roten Kennzeichens an unterschiedlichen Fahrzeugen möglich ist, wird eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers zur Führung von roten Kennzeichen durch das Landratsamt durchgeführt.Das Kennzeichen kann für mehrere Oldtimer zugeteilt werden, es muss jedoch ein Fahrtenbuch geführt werden.
Folgende Fahrten können mit dem roten 07-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
- Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
- schriftlicher formloser Antrag; mit Angabe von Grund und Bedarf eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
- Führungszeugnis (Belegart "O"; einfach § 30 Abs. 5 BZRG) - bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg direkt oder gebührenpflichtig über das Landratsamt München - Kfz-Zulassungsstelle - zu beantragen
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung für "rote Kennzeichen" (§ 23 Abs. 1 und 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Vorlage der Fahrzeugpapiere der nicht zugelassenen Oldtimerfahrzeuge (Original Fahrzeugbriefe und Abmeldebescheinigungen) sowie Auflistung dieser Fahrzeuge
- für Fahrzeuge, für die keine deutschen Fahrzeugpapiere (Betriebserlaubnis) ausgestellt wurden, ist zur Klärung ein Nachweis über die Verfügungsberechtigung bzw. die Eigentumsverhältnisse vorzulegen; als Nachweis gelten z. B.: Originalrechnung oder Kaufvertrag
- Nachweis der Gemeinde über die Abstellplätze der Oldtimerfahrzeuge, diese dürfen nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden
- bei der Zuteilung eines roten Kennzeichens ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit neuester Meldebescheinigung nötig
- je Fahrzeug ein Gutachten gem. § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), durchgeführt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (früheres sog. 21 c = Historie-Gutachten), welches nicht vor dem 01.03.2007 ausgestellt worden ist
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
Zusätzliche Unterlagen werden benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen und laut HR unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer oder Prokurist). - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug (VR) und Ausweis der verantwortlichen und laut VR unterschriftsberechtigten Person (Vorstand).
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 113,00 €
Senden Sie uns bitte bei allen Anliegen (Terminanfragen, Verlängerung rotes Kennzeichen, Verlängerung rotes Fahrzeugscheinheft, Neuantrag sowie sonstige Anfragen) zum roten Kennzeichen unter Angabe Ihrer Telefonnummer sowie der Nummer des roten Kennzeichens eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und innerhalb von drei Werktagen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.