Saisonkennzeichen beantragen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen in Verbindung mit einem historischen Kennzeichen sowie einem Elektrokennzeichen (E-Kennzeichen) zuzulassen.
Hier finden Sie alle Unterlagen, die Sie für die Änderung eines Kennzeichens in ein Saisonkennzeichen benötigen.
Die Beantragung bzw. Löschung eines Saisonkennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Sie wollen für Ihr zugelassenes Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen bzw. ein Saisonkennzeichen in eine ganzjährige Zulassung ändern.
Dies ist auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung möglich.
Die folgenden Unterlagen sind nur für die alleinige Beantragung bzw. Löschung eines Saisonkennzeichens, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- die Kennzeichenschild(er)
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 30,00 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.