Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten beantragen

Für das Schießen mit Schusswaffen außerhalb von dafür vorgesehenen Schießstätten benötigen Sie eine Erlaubnis.

Für das Schießen mit Schusswaffen außerhalb von Schießstätten benötigen Sie eine Erlaubnis.

Erfasst von der vorgenannten Regelung wird jedes Schießen außerhalb einer genehmigten Schießstätte, z. B.:

  • Vorführung und Übung mit Seenot-Signalen
  • so genanntes "Adlerschießen"
  • Erlegen von Wild in Gehegen
  • Abschuss von verwilderten Haustauben (Maßnahme der Taubenvergrämung)

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Schießerlaubnis sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • glaubhafte Darlegung eines Bedürfnisses
  • Waffensachkundenachweis
  • zusätzlicher Sachkundenachweis für das Töten von Tieren (gültiger Jagdschein oder Bestätigung über Gehegewildhalterkurs)
  • Versicherungsnachweis gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden (nicht Jagdhaftpflicht)
  • Waffensachkundenachweis
  • zusätzlicher Sachkundenachweis für das Töten von Tieren (gültiger Jagdschein oder Bestätigung über Gehegewildhalterkurs)
  • Versicherungsnachweis gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden (nicht Jagdhaftpflicht)

§ 10 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG-neu)

zwischen 25,00 Euro bis 250,00 Euro, je nach Umfang und Verwaltungsaufwand im Antragsverfahren.

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

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Grundsätzlich

Frau Herr
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2347

Fax:

089 / 6221 44-2347

Zimmer:

B 3.15

Bereich:

4.2.1.2

E-Mail:

HerrK [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

HerrK [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Wenn Tiere betroffen sind

Frau Wildberger
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2107

Fax:

089 / 6221 44-2107

Zimmer:

B 3.20

Bereich:

4.2.1.1

E-Mail:

WildbergerN [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

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Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

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Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
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Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.11.2024. aktualisiert.