Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, kurz Fleischbeschau, handelt es sich um eine amtliche Untersuchung vor und nach der Schlachtung von Tieren, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist. Wer ohne die erforderliche Untersuchung ein Tier schlachtet oder Fleisch in Verkehr bringt, macht sich strafbar.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.11.2024. aktualisiert.