Schulwegkosten - Grund- und Mittelschulen

Schulwegkosten für Grund- und Mittelschulen fallen nicht in die Zuständigkeit des Landratsamt München. Weitere Informationen finden Sie unter Beschreibung.

Für die kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus den jeweiligen Schulsprengeln zu den Grund- und Mittelschulen ist die Gemeinde des Schulstandorts zuständig.

Für die Grund- und Mittelschulen im Stadtbereich ist die Landeshauptstadt München zuständig (Informationen unter "Externe Links").

Anschrift

Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2278
E-Mail: poststelle [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.