Schulwegkosten - Grund- und Mittelschulen
Schulwegkosten für Grund- und Mittelschulen fallen nicht in die Zuständigkeit des Landratsamt München. Weitere Informationen finden Sie unter Beschreibung.
Für die kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus den jeweiligen Schulsprengeln zu den Grund- und Mittelschulen ist die Gemeinde des Schulstandorts zuständig.
Für die Grund- und Mittelschulen im Stadtbereich ist die Landeshauptstadt München zuständig (Informationen unter "Externe Links").
- Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs
Landeshauptstadt München
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2278 |
E-Mail: | poststelle [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.