Schulwegkosten - Private Schulen

Schulwegkosten für private Schulen fallen nicht in die Zuständigkeit des Landratsamt München. Weitere Informationen finden Sie unter Beschreibung.

Für staatlich genehmigte Privatschulen, die nicht staatlich anerkannt sind, ist Aufgabenträger der Schülerbeförderung nicht der Landkreis München, sondern immer die jeweilige Schule selbst.

  • Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG)
  • Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV)

Anschrift

Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2278
E-Mail: poststelle [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.