Schulwegkosten - Private Schulen
Schulwegkosten für private Schulen fallen nicht in die Zuständigkeit des Landratsamt München. Weitere Informationen finden Sie unter Beschreibung.
Für staatlich genehmigte Privatschulen, die nicht staatlich anerkannt sind, ist Aufgabenträger der Schülerbeförderung nicht der Landkreis München, sondern immer die jeweilige Schule selbst.
- Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG)
- Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV)
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2278 |
E-Mail: | poststelle [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.