Sittichzuchterlaubnis oder Papageienzuchterlaubnis beantragen

Eine Erlaubnis zur Sittich- oder Papageienzucht nach der Psittakose-Verordnung gibt es nicht mehr. Sofern Sie Papageien oder Sittiche gewerbsmäßig halten oder mit ihnen handeln, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.

Nach der Psittakose-Verordnung benötigten Sie bisher eine Erlaubnis, wenn Sie Papageien oder Sittiche halten wollten, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder mit diesen Tieren zu handeln. Diese Verordnung wurde inzwischen aufgehoben, eine Erlaubnis ist deshalb nicht mehr erforderlich. Ringe und Transponder werden mittlerweile vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) ohne eine Genehmigung ausgegeben.

HINWEIS
Sofern Sie Papageien oder Sittiche gewerbsmäßig halten oder mit ihnen handeln, benötigen Sie auch eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes. 

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.09.2024. aktualisiert.