Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge beantragen
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.
Die Zuständigkeit für die Aushändigung der Fahrberechtigung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) des Antragstellers, nicht nach dem Sitz der Organisation.
Voraussetzungen für den Erhalt der Fahrberechtigung:
- Zugehörigkeit zu einer der o.g. Organisationen
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- organisationsinterne (Fahr-)Ausbildung
- organisationsinterne (Fahr-)Prüfung
Die Fahrberechtigung kann für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis 4,75 t oder bis 7,5 t erworben werden. Fahrzeuge dürfen dann im Inland (und in Österreich) nur zu Einsatz-, Ausbildungs- und Übungszwecken, sowie zur Sicherung der Einsatzbereitschaft geführt werden. Privat- und Vereinsfahrten dürfen nicht stattfinden. Eine Umschreibung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 kann nicht erfolgen.
Voraussetzungen für den Ausbilder und Prüfer:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1
- zum Zeitpunkt der Ausbildung mit nicht mehr als 2 Punkten im Fahreignungsregister vorgemerkt
- Zugehörigkeit zur ausbildenden Organisation
Hinweis: Ausbilder (ausbildungsberechtigte Person) und Prüfer (Prüfperson) dürfen nicht identisch sein und werden jeweils von der Organisation selbst bestimmt bzw. auch auf die notwendigen Voraussetzungen überprüft. Während der Ausbildungs- und Prüfungsfahrt(en) gelten sie als Fahrzeugführer.
Die Fahrberechtigung erlischt mit der Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis. Während eines Fahrverbotes darf von der Fahrberechtigung kein Gebrauch gemacht werden.
Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Daneben werden benötigt:
- Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung im Original
- Führerschein
19,20 Euro für Ausstellung der Sonderfahrberechtigung
Wenn alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, kann die Fahrberechtigung auch vor Ort bei der Führerscheinstelle sofort ausgestellt werden (bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).
Die Antragstellung muss aufgrund der Identitätsprüfung persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes München erfolgen [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].
Die Abholung der Fahrberechtigung, sofern nicht die Mitnahme direkt am gleichen Tag der Antragstellung erfolgt, kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich dann jedoch ausweisen müssen [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.08.2024. aktualisiert.