Sportförderung durch den Freistaat Bayern über die Vereinspauschale
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Antragsunterlagen müssen beim Landratsamt München eingereicht werden.
Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der neuen Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des organisierten Sports an Sportvereine und Sportverbände in Form einer Vereinspauschale.
Die Sportförderrichtlinien beinhalten u. a. die Zusammenfassung der Förderberbereiche:
- Förderung des Einsatzes von Übungsleitern
- pauschale Sportbetriebsförderung
- Förderung der Beschaffung beweglicher Großsportgeräte
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen.
Die Vereinspauschale wird anhand folgender Parameter bestimmt:
- Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder: einfache Gewichtung
- Anzahl an sonstigen Mitgliedern (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis einschl. 26 Jahre): 10-fache Gewichtung
- Anzahl der Mitglieder über 26 Jahre mit Behinderung: 10-fache Gewichtung
- Anzahl der gültigen Übungsleiterausweise, die der Verein aktiv im Sportbetrieb einsetzt (max. 4% der Gesamtmitgliederzahl, aber 6% - 8% bei über 60% Mitglieder nach Nr. 5.1.6.4 der Richtlinien): pro Übungsleiter-Ausweis 650-fache Gewichtung, bei Einsatz in zwei Vereinen 325-fache bzw. 162,5-fache Gewichtung.
Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten (ME) erreichen. Dabei ist unerheblich, ob diese 500 Mitgliedereinheiten nur über reine Mitgliederzahlen (Nrn. 1 und 2) oder durch Vorlage eines Übungsleiterausweises zustande kommen.
Die Antragsunterlagen (Antrag in Papierform oder online, gültige und seit dem Stichtag des Vorjahres, z.B. 1. März 2023, aktiv eingesetzte Übungsleiterausweise) müssen bis 01. März des laufenden Kalenderjahres beim Landratsamt München eingehen oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch einen Poststempel bzw. Einlieferungsschein) abgegeben werden.
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.
- Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
- gültige und aktiv eingesetzte Übungsleiterausweise
Sportförderrichtlinien
- Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale (PDF, nicht barrierefrei)
- Erklärung zur Teilung von Lizenzen (PDF, nicht barrierefrei)
Anlage zum Antrag auf die Gewährung der Vereinspauschale
- Anerkannte Trainer-/Übungsleiterlizenzen nach Sportförderrichtlinien (PDF, nicht barrierefrei)
- Vereinspauschale
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR)
Bayerisches Ministerialblatt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.01.2024. aktualisiert.