Sportförderung durch den Landkreis München
Der Landkreis München stellt seinen Sport- und Schützenvereinen alljährlich finanzielle Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung. Es muss kein Antrag gestellt werden.
Allgemeine Sportförderung
Aufgrund eines Beschlusses durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Partnerschaften stellt der Landkreis München seinen Sport- und Schützenvereinen alljährlich finanzielle Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung.
Diese Sportfördermittel werden ohne Antrag nach folgenden Kriterien verteilt:
- Der Verein muss mindestens 20 Mitglieder haben, davon 4 Jugendliche bis 17 Jahre.
- Einen Mindestförderbetrag von 250,00 Euro erhält jeder Verein, der Punkt 1 erfüllt.
- Die Fördermittel für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre werden auf 15,00 Euro pro jugendlichem Mitglied festgelegt, wenn der Verein Punkt 1 erfüllt.
- Berechnungsgrundlage für die Mitgliedszahlen ist der Mitgliederstand der Sport- und Schützenvereine nach der Bestandserhebung des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) bzw. des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) jeweils zum 1. Januar des laufenden Jahres. Gefördert werden können auch Vereine die nicht dem BLSV oder dem BSSB angehören, unter der Voraussetzung, dass sie gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind.
- Die Mittel werden den Vereinen zweckgebunden für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt und können demnach auch jungen Menschen, die noch nicht 27 Jahre alt sind, zugute kommen.
- Versehrtensportvereine erhalten den Mindestförderbetrag (250,00 Euro).
Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
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Landratsamt München
Sport, Kultur und Partnerschaften
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81541 München
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.