Sprengstofferlaubnis beantragen

Wer explosionsgefährliche Stoffe erwerben, befördern, aufbewahren, verwenden oder vernichten möchte, muss dafür eine Sprengstofferlaubnis beantragen.

Das Landratsamt München ist für Antragsteller zuständig, deren  Hauptwohnsitz sich im Landkreis München befindet.

Die Sprengstofferlaubnis gem. § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt zum Erwerb, zum Befördern, zur Aufbewahrung, zum Verwenden und zur Vernichtung von:

  • Nitrocellulosepulver zum Wiederladen
  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
  • Böllerpulver zum Böllerschießen 

innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes.

Die Erlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig.

Die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit wird durch die Behörde geprüft.

  • Bedürfnisnachweis (Bescheinigung des Schützen- bzw. Böllervereines)
  • Lehrgangszeugnis
  • Bestätigung der Gemeinde bei gemeindlichen Böllerschützen
  • gültiger Jagdschein bei Wiederladern 

§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Erstausstellung:150,00 bis 170,00 Euro
Verlängerung:100,00 bis 120,00 Euro
Änderung:80,00 Euro

 

 

Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen einzuplanen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail gestellt werden.

Ihren Ansprechpartner finden


Herr Halbig
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-1224

Fax:

089 / 6221 44-1224

Zimmer:

B 3.14

Bereich:

4.2.1.2

E-Mail:

HalbigM [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

HalbigM [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Herr Maier
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-2656

Zimmer:

B 3.14

Bereich:

4.2.1.2

E-Mail:

MaierD [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

MaierD [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
MittwochGeschlossen
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.09.2024. aktualisiert.