Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Zuständigkeit: Das Landratsamt München (Staatsangehörigkeitsbehörde) ist nur für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben. Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Landkreis München liegt. Bei Aufenthaltsorten in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit auf Verlangen einer Behörde durch eine Urkunde nachweisen müssen, können Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragen.
Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Urkunde nachgewiesen werden muss, kann die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt werden.
Die Antragsteller müssen ihr berechtigtes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen. Ein solches liegt beispielsweise vor, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und eine Behörde einen Staatsangehörigkeitsausweis von Ihnen verlangt.
Liegen die Voraussetzungen vor, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde im Rahmen eines Feststellungsverfahrens einen Staatsangehörigkeitsausweis für Sie aus.
Verwenden Sie bitte den unter Formulare aufrufbaren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.
Der Antrag ist zusammen mit den weiteren Unterlagen direkt bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (siehe Anschrift Fachbereich) im Landratsamt München einzureichen und muss eigenhändig unterschrieben werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per E-Mail gesendete Anträge ohne Unterschrift aus diesem Grund nicht von uns angenommen werden können.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die entscheidungserheblichen Nachweise bei, mindestens aber Ihre Geburtsurkunde und eine Ausweiskopie.
Da die erforderlichen Nachweise sich von Fall zu Fall unterscheiden, ist eine abschließende Aufzählung der vorzulegenden Unterlagen nicht möglich.
Bei Rückfragen zu den beizubringenden Nachweisen sind wir ggf. unter der E-Mail-Adresse staatsangehoerigkeitsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" erreichbar.
Fehlende Unterlagen können auch nach der Antragstellung in Absprache mit uns nachgereicht werden. Nach Eingang Ihres Antrags setzen wir uns falls nötig hierzu mit Ihnen in Verbindung.
Bitte geben Sie im Antragsformular neben Ihrer Postanschrift Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse an.
§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
51,00 Euro
Postfach
Landratsamt München
Postfach 90 07 51
81507 München
Zentrale Rufnummer: 089 / 6221-1400
Fax: 089 6221-2319
E-Mail: staatsangehoerigkeitsrecht@lra-m.bayern.de
Hinweis: Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 4.6.2.5 - Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht, Standesamtsaufsicht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1400 |
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Fax: | 089 6221-2319 |
E-Mail: | staatsangehoerigkeitsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Bitte beachten Sie
Die zentrale Rufnummer - 1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen.
Hinweis: Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.12.2024. aktualisiert.