Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle berichtigen lassen. Die Änderung kann persönlich oder per Post beantragt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern.
So wäre beispielsweise ein Austausch von Felgen in erster Linie eine optische Veränderung und benötigt keine Eintragung. Ändert sich aber beim Austausch nicht nur das Aussehen, sondern auch die Breite der Felgen, muss eine andere Bereifung genutzt werden. Dadurch können sich beispielsweise die Kraftübertragung und die Bremswirkung verändern. Aus diesem Grund muss eine Eintragung der technischen Änderungen stattfinden.
Wenn Sie sich unklar sind, was genau eine technische Änderung ist, so wenden Sie sich bitte an uns.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ggf. Datenblatt und Prüfbericht über die Änderungsabnahme (TÜV/Dekra/KüS ...)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- Bei Änderung der Fahrzeugklasse muss eine Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorgelegt werden
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig - ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordung (StVZO)
ab 10,20 €
- TÜV Süddeutschland
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.