Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
Sie haben technische Änderungen an ihrem Fahrzeug vorgenommen und müssen diese in die Fahrzeugdokumente eintragen lassen?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Datenblatt/Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation über die technische Änderung (TÜV/Dekra/KüS ...)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht) /Sicherheitsprüfung (Vorlage Prüfbericht)
- nur bei Änderung der Fahrzeugart:
Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.= 7- stelliger Code)
Erledigung durch Dritte:
- Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat – Nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich unsere Vollmacht!
- Ausweiskopie oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter/Antragsteller
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordung (StVZO)
ab 10,20 €
- TÜV Süddeutschland
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Termin
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Anfahrt
Aufgrund einer Asylbewerberunterkunft stehen derzeit nur wenige Parkplätze zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.03.2025. aktualisiert.