Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen

Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische  Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle berichtigen lassen. Die Änderung kann persönlich oder per Post beantragt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern.

So wäre beispielsweise ein Austausch von Felgen in erster Linie eine optische Veränderung und benötigt keine Eintragung. Ändert sich aber beim Austausch nicht nur das Aussehen, sondern auch die Breite der Felgen, muss eine andere Bereifung genutzt werden. Dadurch können sich beispielsweise die Kraftübertragung und die Bremswirkung verändern. Aus diesem Grund muss eine Eintragung der technischen Änderungen stattfinden.

Wenn Sie sich unklar sind, was genau eine technische Änderung ist, so wenden Sie sich bitte an uns.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ggf. Datenblatt und Prüfbericht über die Änderungsabnahme (TÜV/Dekra/KüS ...)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Bei Änderung der Fahrzeugklasse muss eine Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorgelegt werden
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordung (StVZO)

ab 10,20 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.