Tiergesundheit: Geflügelpest

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen und Hinweise rund um das Thema Geflügelpest / Vogelgrippe.

Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt München nur für Standorte im Landkreis München zuständig ist. Über den Link "<link 9593 - link "Interner Link, öffnet im selben Fenster.">Welche Gemeinde/Stadt gehört zum Landkreis München?</link>" erfahren Sie, ob Ihr Standort im Landkreis München liegt. Bei Standorten in den Postleitzahlenbereichen 80000-81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 233-00).

Allgemeine Informationen

Die Klassische Geflügelpest (oder auch Vogelgrippe bzw. Hochpathogene Aviäre Influenza / HPAI) ist eine Virus-Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner, Gänse, Enten und Puten sowie wildlebende Wasservögel leiden. Die Erkrankung verläuft bei diesen Tieren häufig tödlich. Die Verbreitung wird durch Zugvögel begünstigt. In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eindringen (insbes. über andere Tiere, Personen, Futter und Wasser).

Nach bisherigen Erfahrungen mit derartigen Virus-Typen scheint es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung der Viren vom Tier auf den Menschen zu kommen. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.

Hinsichtlich des seit Herbst 2016 bei uns kursierenden Erregers der Geflügelpest/der Vogelgrippe vom Typ H5N8 sind weltweit keine Erkrankungsfälle beim Menschen bekannt. Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infizierten Geflügel und Wildvögeln sind wie bei allen Geflügelpest-Viren einzuhalten. Die Geflügelpest ist aktuell in Bayern wieder verstärkt auf dem Vormarsch (Stand November 2020).

Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf den Internet-Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts und des Robert-Koch-Instituts (s. "Externe Links" weiter unten auf dieser Seite).

Was ist beim Auffinden toter Vögel zu beachten?

Einzelne Wildvögel verenden immer wieder aus verschiedensten Gründen. Ein toter Singvogel sollte zum Schutz vor Krankheitserregern, etwa auch Salmonellen, mit einer Plastiktüte aufgenommen und in einer Mülltüte entsorgt werden.

Anders ist mit größeren Vögeln wie Wasservögeln (z. B. Enten, Gänse oder Schwäne) oder Greifvögeln umzugehen, besonders dann, wenn gehäuft tote Vögel gefunden werden. Hier sollte der Fundort dem zuständigen Veterinäramt, der Polizei oder der Feuerwehr gemeldet werden, damit die Beseitigung und Untersuchung eingeleitet werden kann.

Hinweise an Geflügelhalter

Aufgrund des Seuchengeschehens hat das Landratsamt München am 21.11.2016 eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der alle Geflügelhalter im Landkreis ab sofort verpflichtet sind, ihr Geflügel ausschließlich in Ställen zu halten.
Außerdem wurde am 24.11.2016 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten einschließlich Tauben im Landkreis München verboten wurde.

Beide Allgemeinverfügungen wurden aufgrund des rückläufigen Seuchengeschehens mit Verfügung vom 16.03.2017 aufgehoben.

Die genannten Allgemeinverfügungen finden Sie unter <link 9987 - link "Interner Link, öffnet im selben Fenster.">Verordnungen und Allgemeinverfügungen</link>.

Zum Schutz gegen die Geflügelpest können die zuständigen Behörden Schutz- bzw. Überwachungszonen einrichten, in denen Geflügelbestände unter besondere Beobachtung gestellt werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern. In infizierten Beständen wird das Geflügel grundsätzlich getötet und unschädlich beseitigt. Vorbeugend berücksichtigen Sie bitte die folgenden Informationen:

  • Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Verhindern Sie auch den möglichen indirekten Eintrag von Viren durch entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. durch Schuh- und Kleidungswechsel, Desinfektionsmaßnahmen).
  • Melden Sie es dem Veterinäramt, wenn im Geflügelbestand die übliche Sterblichkeit überschritten wird oder bei einem Geflügelbestand von bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden drei Tiere verenden.
  • Tiergesundheitsgesetz
  • Geflügelpest-Verordnung
  • Viehverkehrsverordnung

Anschrift

Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-2375 oder -2374
Fax: 089 6221-2810
E-Mail: vetamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

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Montag08:00 - 12:00 Uhr
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    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.01.2024. aktualisiert.