Tiergesundheit / Tierschutz: Einfuhr von Tieren
Durch eingeführte Tiere ohne ausreichend Impfschutz nimmt das Risiko eines Seuchenausbruchs zu. Bitte informieren Sie sich ausreichend, bevor Sie ein eingeführtes Tier erwerben oder selbst ein Tier nach Deutschland bzw. in die EU einführen.
Die Zahl der nach Deutschland oder in die EU eingeführten Tiere ohne ausreichenden Impfschutz – sei es als „Urlaubsmitbringsel“, aber auch und besonders durch illegalen Welpenhandel – steigt ständig. Hierdurch nimmt das Risiko eines Seuchenausbruchs auch in Deutschland zu. Zu den äußerst kritischen Seuchen gehört die Tollwut, eine virusbedingte Infektionskrankheit, für die alle Säugetierarten und der Mensch empfänglich sind. Die Krankheit endet bei Mensch und Tier fast immer tödlich.
Um die Gefahr eines Ausbruchs dieser oder anderer Seuchen zu verhindern, bestehen strikte Regelungen. Bitte informieren Sie sich ausreichend, bevor Sie ein eingeführtes Tier erwerben oder selbst ein Tier nach Deutschland bzw. in die EU einführen.
Dies sollten Sie auch im eigenen Interesse tun: Bei ungeklärtem Seuchenstatus eines Hundes oder einer Katze ist die sichere Quarantänisierung des Tieres im Tierheim das einzige geeignete Mittel. Die Kosten für Quarantäne und ärztliche Versorgung haben Sie als Tierhalter zu tragen und können schnell auf 1.000 € oder mehr anwachsen. Zudem drohen bei Verstößen gegen die tierseuchenrechtlichen Vorschriften erhebliche Bußgelder.
Bedenken Sie darüber hinaus die Aspekte des Tierschutzes: Wussten Sie, dass ein Welpe erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden darf? Beim illegalen Welpenhandel wird hiergegen oft genug verstoßen und den Tieren damit Leid zugefügt, teils mit langanhaltenden Folgen. Auch die Haltungsbedingungen der Elterntiere sind in diesen Fällen oft tierschutzwidrig, ebenso die Umstände des Transports nach Deutschland.
Wenn Ihnen etwas am Wohl der Tiere liegt, helfen Sie mit, den illegalen Handel zu verhindern.
Wir appellieren deshalb an Sie:
- Bringen Sie keine Tiere in die EU bzw. nach Deutschland, ohne Voraussetzungen und Folgen ausreichend zu kennen. Sie gefährden damit sich und die Menschen und Tiere in Ihrer Umgebung. Informationen hierüber finden Sie weiter unten ("Externe Links").
- Kaufen Sie keine Tiere "aus dem Kofferraum" oder zum "Schnäppchen"-Preis. Sie fördern damit ein Geschäft auf Kosten der Tiere. Informationen darüber, wie Sie seriöse Verkäufer erkennen, finden Sie weiter unten ("Externe Links").
Hinweis:
Diese Seite befasst sich ausschließlich mit der Einfuhr von Tieren unter tiergesundheitsrechtlichen und tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Fragen zu geschützten Tierarten beantwortet Ihnen die Unteren Naturschutzbehörde (Fachbereich 4.4.3 – Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten) z.B. in der Dienstleistung "Besonders geschützte Tierart anmelden".
- Tierschutzgesetz
- Tiergesundheitsgesetz
- eine Vielzahl nationaler und europäischer Verordnungen
- Haus- und Zootiere: Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Illegaler Handel mit Hundewelpen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Stopp den illegalen Welpenhandel
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Anschrift
Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-2375 oder -2374 |
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Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.01.2024. aktualisiert.