Tierschutz

Der Mensch trägt die Verantwortung, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Das Veterinäramt wacht darüber, dass tierschutzrechtliche Regelungen eingehalten werden.

Amtstierärztliche Aufgabe ist es, die Gesundheit der Tiere zu schützen und zu fördern und darüber zu wachen, dass die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.

Alle gewerblichen Tierhaltungen wie Tierzuchten, Tierhandel, Reit- und Fahrbetriebe, Zirkusbetriebe werden regelmäßig kontrolliert. Auch Tierbörsen und Tierausstellungen unterliegen der amtstierärztlichen Überwachung.

Gewerbliche Tierhaltungen sind gemäß § 11 Tierschutzgesetz genehmigungspflichtig.

Private Tierhaltungen werden bei konkreten Hinweisen auf tierschutzwidrige Haltungsumstände selbstverständlich unverzüglich kontrolliert. Hinweise geben Sie uns bitte schriftlich oder per Mail.

Genehmigungen zum Halten gefährlicher Tiere werden durch die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung erteilt, sofern die sicherheits- und tierschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Spezielle Fragen zu geschützten Tierarten werden von der Unteren Naturschutzbehörde (Fachbereich 4.4.3 – Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten) beantwortet.

Allgemeine Fragen zum Tierschutz beantworten wir Ihnen gerne.

  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
  • Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

Aufgrund häufiger Außendiensttermine der Amtstierärzte ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld sinnvoll.

Anschrift

Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-2375 oder -2374
Fax: 089 6221-2810
E-Mail: vetamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Gesundheitszeugnisse für Tiere im Reiseverkehr beantragen:
Bitte vorher Termine vereinbaren, da die Amtstierärzte häufig im Außendienst sind.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.01.2024. aktualisiert.