Tierschutz: Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes beantragen

Nach dem Tierschutzgesetz benötigen Sie für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren eine Erlaubnis.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.09.2024. aktualisiert.