Tierschutz: Hitzefalle - Tiere im Auto

Vor allem im Sommer steigen im Auto die Temperaturen rasch an. Hunde und andere Tiere sollten deshalb nicht alleine im Auto zurückgelassen werden. Warum dies so gefährlich ist und was Sie tun können, wenn Sie ein eingesperrtes Tier finden, lesen Sie in der untenstehenden Beschreibung.

Immer wieder werden uns im Auto eingesperrte Tiere gemeldet, besonders betroffen sind Hunde. Im Gegensatz zum Menschen können sich Hunde und Katzen nicht durch Schwitzen über die Haut Kühlung verschaffen und sind deshalb gegenüber Hitze sehr empfindlich. Die Tierhalter sind sich dessen nicht immer bewusst, und mit ihrem Fehlverhalten ist sicher nicht immer böse Absicht verbunden – dem Tier nützt dies freilich wenig.

Wir haben deshalb hier einige Informationen zusammengetragen, die Sie kennen sollten.

Bitte beachten Sie:

  • Die Temperatur in geparkten Autos steigt – selbst bei gemäßigten Außentemperaturen – schnell in einen unangenehmen oder unerträglichen Bereich. Bei direkter Sonneneinstrahlung kann sich ein Auto im Sommer auf über 60 °C aufheizen. Der Einfluss eines Fensters, das einen Spalt breit geöffnet ist, wird dabei vollkommen überschätzt.
  • Spätestens ab 40 °C droht bei einem Hund ein Hitzschlag, die Überlebenschance liegt dann bei unter 50 Prozent.
  • In den Sommermonaten werden nicht zu kompensierende Hitzebelastungen regelmäßig bereits nach ca. 20 Minuten erreicht. Ein Hitzeschlag ist nach 30 bis 90 Minuten zu erwarten, ein sicherer Tod nach ca. 60 bis 120 Minuten.
  • Auch im Winter - bei Außentemperaturen um den Gefrierpunkt und strahlendem Sonnenschein - wurden im Autoinneren lebensbedrohlich hohe Temperaturen nachgewiesen, es dauert lediglich länger als im Sommer, bis diese Temperaturen erreicht werden.

Wir appellieren deshalb

  • an Tierhalter:
    Lassen Sie Ihr Tier bei warmen Temperaturen nie allein im Auto zurück.
    Wenn Sie ein Tier transportieren, nehmen Sie immer einen Wasservorrat mit.
  • an Passanten:
    Sollten Sie ein Tier im Auto entdecken, überlegen Sie, ob sie den Halter ausfindig machen können (z.B. durch Ausrufen im Supermarkt).
    Ist dies nicht möglich, rufen Sie die Polizei. Diese kann das Tier aus dem Auto befreien.
    Der Halter trägt die Kosten, zudem drohen ihm wegen Tierquälerei eine Strafe und ein Tierhaltungsverbot.
    Werden Sie nicht selbst aktiv, z.B. indem Sie die Scheibe einschlagen. Sie könnten das Tier verletzen, zudem droht Ihnen möglicherweise eine Schadensersatz-Forderung. Die Polizei ist dagegen berechtigt und geübt darin, solche Probleme zu lösen.

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Referat 4.5 - Veterinäramt
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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.01.2024. aktualisiert.