Trinkwasserhygiene
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen und Hinweise rund um das Thema Trinkwasserhygiene / Trinkwasserverordnung.
Am 14.12.2012 trat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Gerade für die Betreiber von Großanlagen finden sich hierin einige wesentliche Neuregelungen:
- Ab sofort müssen dem Gesundheitsamt die Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nicht mehr gemeldet werden.
- Anlagen in gewerblich, jedoch nicht öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Mietwohnungen) sind ab sofort alle 3 Jahre auf Legionellen zu untersuchen. Die Frist zur Durchführung der ersten Untersuchung wurde bis zum 31.12.2013 verlängert.
- Für die übrigen Großanlagen gilt weiterhin die jährliche Untersuchungspflicht. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Regelung nicht betroffen.
- Nur noch Befunde, die nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen, müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Das entsprechende Formular finden Sie unterhalb bei Formulare und Merkblätter.
Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch auf dieser Seite unterhalb im Bereich Externe Links.
Das staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt München übernimmt die Überwachung und den Vollzug im Rahmen der Trinkwasserverordnung.
Dazu gehören Kontrollen und Prüfungen der öffentlichen zentralen Trinkwasserversorgungen sowie der privaten Anlagen und der vorzulegenden Untersuchungsergebnisse auf Vollständigkeit und Einhaltung der Richt- und Grenzwerte.
Aus gegebenen Anlässen werden Probenahmen und Messungen durchgeführt.
Aktuelle Wasserbefunde finden Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde/Stadt.
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TinkwV 2001)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Anzeige von Grenz- und/oder Richtwertüberschreitungen in der Trinkwasserhausinstallation
gemäß § 16 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung
- Anzeige einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (TMW) für Legionellen
gmäß §§ 15a und 16 Abs. 1 sowie der Maßnahmen nach § 16 Abs. 7 TrinkwV
- Checkliste 'Legionellen in Trinkwasserinstallationen'
- Ablaufschema zur hygienisch-mikrobiologischen Untersuchung
- Liste der Trinkwasser-Untersuchungsstellen in Bayern, die die Anforderungen nach §15 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung erfüllen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Downloads Hygiene - Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes - Meldeformular
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Legionellen
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TinkwV 2001)
- Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
Umweltbundesamt
- Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien - Empfehlungen
Umweltbundesamt
- Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien - Trinkwasserverteilung
Umweltbundesamt
- Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien - zugelassene Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
Umweltbundesamt
Ihren Ansprechpartner finden
Herr Frister
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1119 oder -1278
Fax:
089 / 6221 44-5251
Zimmer:
N UG.13
Bereich:
3.2.1.2
E-Mail:
hygienekontrolldienst [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"
hygienekontrolldienst [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Herr Hönow
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1119 oder -1278
Fax:
089 / 6221 44-5252
Zimmer:
N UG.13
Bereich:
3.2.1.2
E-Mail:
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hygienekontrolldienst [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Herr Wünsche
Ansprechpartner
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089 / 6221-1119 oder -1278
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089 / 6221 44-1114
Zimmer:
N UG.12
Bereich:
3.2.1.2
E-Mail:
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hygienekontrolldienst [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.1.2 - Hygiene und Trinkwasserhygiene
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1000 |
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Fax: | 089 6221-1164 |
E-Mail: | gesundheitswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.02.2024. aktualisiert.