Trinkwasserhygiene

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen und Hinweise rund um das Thema Trinkwasserhygiene / Trinkwasserverordnung.

Am 14.12.2012 trat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Gerade für die Betreiber von Großanlagen finden sich hierin einige wesentliche Neuregelungen:

  • Ab sofort müssen dem Gesundheitsamt die Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nicht mehr gemeldet werden.
  • Anlagen in gewerblich, jedoch nicht öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Mietwohnungen) sind ab sofort alle 3 Jahre auf Legionellen zu untersuchen. Die Frist zur Durchführung der ersten Untersuchung wurde bis zum 31.12.2013 verlängert.
  • Für die übrigen Großanlagen gilt weiterhin die jährliche Untersuchungspflicht. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Regelung nicht betroffen.
  • Nur noch Befunde, die nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen, müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Das entsprechende Formular finden Sie unterhalb bei Formulare und Merkblätter.

Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch auf dieser Seite unterhalb im Bereich Externe Links.

Das staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt München übernimmt die Überwachung und den Vollzug im Rahmen der Trinkwasserverordnung.

Dazu gehören Kontrollen und Prüfungen der öffentlichen zentralen Trinkwasserversorgungen sowie der privaten Anlagen und der vorzulegenden Untersuchungsergebnisse auf Vollständigkeit und Einhaltung der Richt- und Grenzwerte.

Aus gegebenen Anlässen werden Probenahmen und Messungen durchgeführt.

Aktuelle Wasserbefunde finden Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde/Stadt.

  • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TinkwV 2001)
  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Ihren Ansprechpartner finden


Herr Frister
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-1119 oder -1278

Fax:

089 / 6221 44-5251

Zimmer:

N UG.13

Bereich:

3.2.1.2

E-Mail:

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Herr Hönow
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N UG.13

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Herr Wünsche
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089 / 6221-1119 oder -1278

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N UG.12

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3.2.1.2

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Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.1.2 - Hygiene und Trinkwasserhygiene
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-1000
Fax: 089 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

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Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.02.2024. aktualisiert.