Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose

Sofern Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und eines neuen Reisepasses sind, sollten Sie sich die Niederlassungserlaubnis "übertragen" lassen. Dies bedeutet, dass auf der Niederlassungserlaubnis Ihre aktuell gültige Reisepassnummer nach Bestellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels eingetragen wird. Auch Inhaber eines Reiseausweises (Reiseausweis für Flüchtlinge, Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Staatenlose) sollten sich, sofern sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind,  mit der Neuausstellung eines neuen Reiseausweises auch die Niederlassungserlaubnis "übertragen" lassen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.09.2023. aktualisiert.