Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose

Sofern Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und eines neuen Reisepasses sind, sollten Sie sich die Niederlassungserlaubnis "übertragen" lassen. Dies bedeutet, dass auf der Niederlassungserlaubnis Ihre aktuell gültige Reisepassnummer nach Bestellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels eingetragen wird. Auch Inhaber eines Reiseausweises (Reiseausweis für Flüchtlinge, Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Staatenlose) sollten sich, sofern sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind,  mit der Neuausstellung eines neuen Reiseausweises auch die Niederlassungserlaubnis "übertragen" lassen.

  • Sie sind im Besitz eines neuen Reisepasses und möchten Ihre Niederlassungserlaubnis nun übertragen lassen?
  • Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sowie eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose dessen Gültigkeit in weniger als drei Monaten ausläuft?

Dann benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin bei Ihrer Ausländerbehörde. Diesen können Sie direkt online über folgenden Link bei uns vereinbaren:

Anliegen: 1 x Übertrag NE, Neuausstellung von Reiseausweisen (15 Minuten)

Der Übertrag ("Neuausstellung") Ihres elektronischen Aufenthaltstitels soll nach einem Reisepasswechsel durchgeführt werden, da auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel auch jeweils die gültige Reisepassnummer gespeichert ist. Auch mit Neuausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, eines Reiseausweises für Ausländer oder eines Reiseausweises für Staatenlose ist der elektronische Aufenthaltstitel grundsätzlich zu übertragen. 

Durch den Übertrag Ihrer Aufenthaltserlaubnis ersparen Sie sich insbesondere beim Reisen Zeit. Sofern Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, diese jedoch noch nicht die aktuelle sondern noch die alte Passnummer aufweist, kann es erfahrungsgemäß insbesondere bei Grenzkontrollen zu längeren Wartezeiten aufgrund unnötiger Identitäts- und Dokumentenbefragungen kommen. 

Falls Sie also im Besitz eines neuen Reisepasses / Reiseausweises sind und Sie sich Ihre Niederlassungserlaubnis noch nicht übertragen haben lassen, empfehlen wir Ihnen im Reiseverkehr auch immer Ihren alten Reisepass / Reiseausweis zusätzlich mitzuführen.

  • alten Reisepass / Reiseausweis
  • neuen Reisepass 
  • ausgefüllten Personalbogen (siehe unter "Formulare und Merkblätter)
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • aktuellen Aufenthaltstitel
  • Bearbeitungsgebühr derzeit max. 67,00 Euro
  • Sofern Sie Inhaber eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose sind und diesen ebenfalls Neuausstellen lassen müssen, fallen zusätzliche Gebühren von maximal 100,00 Euro an.

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26
81543 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-1400
Fax: 089 6221-2319
E-Mail: auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Bitte beachten Sie
Die zentrale Rufnummer -1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich "Ansprechpartner".

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.09.2023. aktualisiert.