Umweltplakette

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine ausgewiesene Umweltzone einfahren möchten, benötigen Sie eine Umweltplakette. Bei der Zulassungsstelle erhalten Sie die Plakette auch für auswärtige Kennzeichen.

Hinweis:
Das Verfahren zur Onlinebestellung von Umweltplaketten wurde zum 31.12.2013 eingestellt und steht somit ab 01.01.2014 nicht mehr zur Verfügung.

Die deutschen Kommunen dürfen in Ballungsräumen Verkehrsverbotszonen einrichten, um in diesen die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Diese nennt man auch Umweltzonen.

Fahrzeuge, die nicht unter die allgemeinen Ausnahmen fallen, dürfen nicht in die ausgeschilderten Zonen einfahren bzw. sich nicht innerhalb der Zonen im öffentlichen Verkehrsraum befinden.

Gibt ein Zusatzschild Ausnahmen für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppe an, dürfen diese Kraftfahrzeuge einfahren, wenn die Plakette sichtbar hinter der Windschutzscheibe befestigt ist.

Es gibt vier Schadstoffgruppen:

  • Schadstoffgruppe 1 - keine Plakette
  • Schadstoffgruppe 2 - rote Plakette
  • Schadstoffgruppe 3 - gelbe Plakette
  • Schadstoffgruppe 4 - grüne Plakette

Besonderheit: Fahrzeuge mit Elektromotor fallen unter die Schadstoffgruppe 4 und bekommen eine grüne Plakette.

Ausnahmen und Befreiungen

Vom Gesetzgeber befreite Fahrzeuge (bundeseinheitliche Regelung)

Folgende Fahrzeuggruppen benötigen keine Umweltplakette, um die Umweltzone zu befahren:

  1. mobile Maschinen und Geräte,
  2. Arbeitsmaschinen,
  3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
  6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen,
  7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
  8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
  9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
  10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung

Grundsätzlich kann für jede Umweltzone eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Zuständig für die Erteilung einer solchen Genehmigung ist die Kommune oder Stadt, in welcher sich die Umweltzone befindet.

Für die Umweltzone in München ist das Referat für Umwelt und Gesundheit bei der Landeshauptstadt München zuständig
(Bürgertelefon Umweltzone der Stadt München: 089/233-9 60 80 oder Internetseite der Münchner Umweltzone).

Wo bekommen Sie eine Umweltplakette?

Sie können unabhängig vom Standort der Zulassung, also auch bundesweit, durch Angabe Ihres Kennzeichens eine oder mehrere Umweltplaketten im Landratsamt München beantragen.

Sie erhalten die Umweltplakette direkt vor Ort bei der Kfz.-Zulassungsstelle des Landratsamtes München in Grasbrunn-Neukeferloh.
Aufgrund der Umstellung auf das SEPA-Verfahren können Umweltplaketten nicht mehr online bestellt werden.

Technischen Prüfstellen und Werkstätten (für die Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen) bieten ebenfalls Umweltplaketten an. Diese Einrichtungen sind auch die richtige Anlaufstelle für die Halter von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen.

Unter den folgenden Links können Sie ermitteln, welche Schadstoffgruppe ihr im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug erhält:

Zulassungsbescheinigung Teil I

35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchV),

Fahrzeuge mit Elektromotor:  Anhang 2 Abs. 3, 35. BImSchV

§ 4 der 35. BImSchV

5,00 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.