Veranstaltungen auf Straßengrund / Drehgenehmigung anmelden

Wenn Sie Wege, Straßen oder Plätze für Veranstaltungen oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Veranstaltungen auf privatem oder öffentlichem Grund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Filmaufnahmen, die sich durch Ausstattung, Beleuchtung und/oder Ablauf auf den jeweiligen Verkehrsstrom auswirken. Sie werden ebenfalls wie Veranstaltungen behandelt.

Grundsätzlich ist das "verkehrsübliche" Maß immer dann überschritten, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind nicht erlaubnis-, aber meldepflichtig, um erforderlichenfalls die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Interesse der Verkehrssicherheit und der Sicherheit der Veranstaltung treffen zu können.

Generelle Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist es, zu prüfen, ob eine Veranstaltung/Filmaufnahme Einfluss auf das Verkehrsgeschehen vor Ort und im näheren Umkreis haben kann.

Hierbei ist das Landratsamt München aber nur für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig, häufig wirken sich Maßnahmen aber auf die umliegenden Gemeindestraßen aus. Wenden Sie sich daher bitte vorrangig an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Dort wird zuerst geprüft, welcher Regelungsbedarf besteht und ob der Verkehr auf dem übergeordneten Straßennetz beeinträchtigt werden kann. Erst dann wird das Landratsamt von der Gemeinde als zuständige Straßenverkehrsbehörde für diesen Bereich in das Verfahren mit eingebunden.

Auch die notwendigen sicherheitsrechtlichen Fragen werden von der Gemeinde-/Stadtverwaltung geklärt.

  • Antragstellung mittels dem Formular "Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen"
  • Freistellungserklärung zur Haftung durch den Veranstalter
  • Versicherungsbescheinigung für die Veranstaltung
    (Über die Höhe der Mindestversicherungssummen, je nach Veranstaltungsart, geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft.)

§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

je nach Aufwand

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

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Herr Laudenbach
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Frau Zweigbaum
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Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.09.2023. aktualisiert.