Verbraucherinformationsgesetz: Informationen beantragen

Durch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist es Verbrauchern möglich, ohne Angabe eines Grundes Auskunft über Informationen zu Lebensmittelbetrieben zu erfragen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 23.10.2024. aktualisiert.