Verkauf des Fahrzeugs mitteilen
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, müssen Sie dies umgehend der Zulassungsstelle mitteilen. Die Meldung dient auch Ihrer eigenen Sicherheit.
Wenn sich der Fahrzeughalter ändert, z. B. durch Verkauf des Fahrzeuges, haben Sie als bisheriger Fahrzeughalter dies unverzüglich der KFZ-Zulassungsstelle mitzuteilen.
Eine verkehrsrechtlich vorgeschriebene Veräußerungsmitteilung muss mindestens folgende Angaben, gut leserlich, enthalten:
- Angabe des amtl. Kennzeichens
- Name und Vorname des neuen Fahrzeughalters (Käufer)
- vollständige Anschrift des neuen Fahrzeughalters (Käufer)
- Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis und Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein) übergeben wurde inkl. Unterschrift vom neuen Fahrzeughalter (Käufer)
Weitere Angaben:
- Name und Anschrift des bisherigen Fahrzeughalters (Verkäufer)
- Datum der Übergabe/des Verkaufs
- Unterschrift vom bisherigen Fahrzeughalter (Verkäufer)
Die Steuerpflicht des bisherigen Fahrzeughalters endet erst mit Umschreibung bzw. Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges, daher empfehlen wir, das Fahrzeug vor Veräußerung außer Betrieb zu setzen.
Kaufvertrag bzw. Veräußerungsanzeige
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Die Zusendung des Kaufvertrags bzw. der Veräußerungsanzeige kann auch per Post, Fax oder E-mail erfolgen. Die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs ist persönlich oder durch Dritte möglich.
Bitte richten sie ihre E-Mail-Anfragen an kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail".
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
Ihren Ansprechpartner finden
Herr Elsperger
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-3112
Fax:
089 / 6221 44-3112
Zimmer:
G 0.02
Bereich:
3.4.2.1
E-Mail:
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ElspergerA [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Frau Spann
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-3111
Fax:
089 / 6221 44-3111
Zimmer:
G 0.02
Bereich:
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SpannE [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.