Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Fahrzeughalter muss dabei in der Regel persönlich vorsprechen.

Kontakt & Termin

 

Wird ein Ersatzschein beantragt, muss der Halter grundsätzlich in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen.

  • Fahrzeugbrief; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei EU-Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfprotokolls)
  • gültiger Personalausweis/Reisepass mit Hauptwohnsitz im Landkreis München
  • ggf. die eidesstattliche Versicherung von einem Notar oder Abgabe bei der Zulassungsbehörde vor Ort
  • Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z. B. Kaufvertrag, Legitimation)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

ab 11,10 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.03.2025. aktualisiert.