Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Fahrzeughalter muss dabei in der Regel persönlich vorsprechen.
Wird ein Ersatzschein beantragt, muss der Halter grundsätzlich in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen.
- Fahrzeugbrief; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei EU-Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfprotokolls)
- gültiger Personalausweis/Reisepass mit Hauptwohnsitz im Landkreis München
- ggf. die eidesstattliche Versicherung von einem Notar oder Abgabe bei der Zulassungsbehörde vor Ort
- Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z. B. Kaufvertrag, Legitimation)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 11,10 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.03.2025. aktualisiert.