Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Halter/Eigentümer des Fahrzeugs muss dabei in der Regel persönlich vorsprechen.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wegen Verlusts neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) darf erst nach Ablauf der Aufbietung beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg ausgefertigt und ausgehändigt werden. Dies dauert etwa 3 - 4 Wochen.

Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da dieser eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss. 

Aus diesem Grund ist in der Regel eine zweite Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich.

  • gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldeschein über den Hauptwohnsitz im Landkreis München
  • Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z. B. Kaufvertrag, Legitimation)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original) bei Abholung der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen entfällt der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

ab 11,10 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.