Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens melden

Wenn Ihnen Kennzeichen abhanden gekommen sind,  z. B. durch Verlust oder Diebstahl, müssen Sie dies sofort bei der Polizei anzeigen und sich dann bei der Zulassungsstelle melden. Die Kennzeichenänderung nach Verlust des amtlichen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Ihnen sind ein oder auch zwei amtliche Kennzeichen abhanden gekommen, z. B. durch Verlust oder sonstige Entwendung wie Diebstahl? Diesen Verlust müssen Sie der Polizei und umgehend auch der Kfz-Zulassungsstelle melden, um eine Umkennzeichnung vornehmen zu lassen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung , falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
  • gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldeschein über Hauptwohnsitz im Landkreis München
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei (Verlusterklärung - Fahndungsausschreibung)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

ab 30,00 €

Die Kennzeichenänderung nach Verlust des amtlichen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.