Versteigerer-Erlaubnis beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Versteigerer-Erlaubnis.

Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig. Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).

Sie benötigen eine Versteigerer-Erlaubnis, wenn Sie fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen.

Der Antrag und die Unterlagen können bei der Betriebssitzgemeinde oder beim Landratsamt München eingereicht werden.

Antragstellung von natürlichen Personen:

  • Antrag auf Erteilung einer Versteigerererlaubnis für natürliche Personen 
  • Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde (bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)

Antragstellung von juristischen Personen:

  • Antrag auf Erteilung einer Versteigerererlaubnis für juristische Personen
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde für die juristische Person
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • Auskunft des Amtsgerichts über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzverzeichnis (für die juristische Person sowie für jeden gesetzlichen Vertreter)
  • die Geschäftsführer haben bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für sich zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen
  • § 34b Abs. 1 bzw. Abs. 5 Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung - VerstV)

Für die Versteigererlaubnis entstehen Kosten zwischen 50,00 Euro und 1000,00 Euro. Hinzu kommen Auslagen für Zustellung der Erlaubnis.

Für die öffentliche Bestellung besonders sachkundiger Versteigerer entstehen Kosten zwischen 50,00 Euro und 300,00 Euro. Hinzu kommen Auslagen für Zustellung der Erlaubnis.

Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig.

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.03.2024. aktualisiert.