Verstöße bei Taxi und Mietwagen anzeigen

Verstöße von Taxen und Mietwagen gegen gesetzliche Bestimmungen können Sie beim Landratsamt München anzeigen.

Wenn Sie einen Verstoß (z. B. Personenbeförderung ohne Genehmigung, unerlaubte Bereitstellung, Taxifahrt mit Festpreis, Fahrtverweigerung) bei Taxen oder Mietwagen gegen eine der unten genannten Gesetze oder Verordnungen anzeigen wollen, ist eine schriftliche Anzeige oder Aussage erforderlich.

Bei Verstößen von Taxen und Mietwagen gegen die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und der Taxi- und Taxitarifordnung des Landkreises München kann das Landratsamt München als zuständige Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid bis zu einer Höhe von 10.000 Euro (in bestimmten Fällen bis 20.000 Euro) gegen Unternehmer und Fahrer erlassen.

Voraussetzung für die Ahndung ist, dass der Verstoß nachweisbar ist und eine schriftliche Anzeige bzw. Aussage (evtl. mit schriftlichen Zeugenaussagen) vorliegt.

  • § 61 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • § 45 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.05.2024. aktualisiert.