Verwendung nach dem Personenbeförderungsgesetz melden
Wenn Sie ein Fahrzeug gemäß dem Personenbeförderungsgesetz nutzen wollen (z. B. als Taxi oder Mietwagen mit Fahrer), müssen Sie dies der Zulassungsstelle anzeigen. Die Mitteilung über die Verwendung des Fahrzeugs ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug gemäß dem Personenbeförderungsgesetz nutzen wollen, müssen Sie dies der Zulassungsbehörde anzeigen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist ebenfalls nötig.
Die Anzeige über eine besondere Nutzung des Fahrzeugs kann auch im Zuge der Zulassung oder Umschreibung erfolgen.
Folgende Nutzungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz müssen Sie in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen:
- Verkehr mit Taxen
- Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen
- Ausflugsfahrten
- Ferienziel-Reisen
- Linienverkehr
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr)
- Fahrten zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten)
- Fahrten für Personen zum Besuch von Märkten
- Fahrten von Theaterbesuchern
- Fahrten durch oder für Schulträger vom oder zum Unterricht
- Fahrten von Behinderten zu den entsprechenden Einrichtungen
- Fahrten durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten.
Die Beendigung der Nutzung müssen Sie der Zulassungsbehörde ebenfalls anzeigen. Eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz ist nicht inbegriffen und muss extra beantragt werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie nur für die Anzeige der Nutzungsänderung, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichenschilder
- Untersuchungsbericht über eine außerordentliche Hauptuntersuchung gem. § 42 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfuhrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) mit dem erforderlichen Vermerk des Verwendungszwecks
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig - gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 20,00 €
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.