Verwendung zur Vermietung für Selbstfahrer melden

Wenn ein Fahrzeug als sogenannter Mietwagen für Selbstfahrer genutzt werden soll (z. B. bei Autovermietungen), müssen Sie dies der Zulassungsstelle anzeigen. Die Mitteilung über die Verwendung des Fahrzeugs ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Falls Ihr Fahrzeug als Mietwagen für Selbstfahrer genutzt werden soll, ist dies der Zulassungsbehörde anzuzeigen und in die Fahrzeugpapiere einzutragen. 

Dies kann der Zulassungsbehörde auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung angezeigt werden.

Die folgenden Unterlagen benötigen Sie nur für die Anzeige der Nutzungsänderung, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichenschilder
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) mit dem erforderlichen Vermerk des Verwendungszwecks
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

ab 20,00 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.